Legistik-Auftragsaufnahme
Erster Skill bei jedem neuen legistischen Vorhaben. Vor Normwahl, vor Entwurf, vor allem.
Eingaben
- politische Vorgabe (Koalitionsvertrag, Kabinettsbeschluss, Landtagsantrag, Bürgermeisterbeschluss, Aufsichtsweisung)
- Auftraggeber oder fachlicher Zulieferer (Hausleitung, Fachreferat, Fraktion, Gruppe, Abgeordnete, Land, Kommune, Kammer, Hochschule)
- formaler Initiator und Adressat der Vorgabe (Bundestag, Bundesrat, Landtag, Stadtrat, Kammer-Vollversammlung, Landesregierung, Gemeinderat)
- Bundesland und einschlägige Geschäftsordnung, wenn es kein reines Bundesvorhaben ist
Vorgehen
Schritt 0 - Startbahn und Verantwortung klären
Vor der inhaltlichen Zielbeschreibung ist die Startbahn zu dokumentieren:
| Startbahn | Klärfrage | Warum wichtig? |
|---|---|---|
| Bundesministerium / Bundesregierung | Welches Ressort, welches Referat, welche Hausleitung, welche Mitzeichner? | GGO, HdR, Ressortabstimmung, NKR und Kabinettspfad hängen daran. |
| Bundestag / Fraktion / Abgeordnete | Welche Fraktion, Gruppe oder Abgeordnetenzahl, welcher Ausschuss, welche Drucksache? | Art. 76 GG und GO-BT unterscheiden formale Initiative und fachliche Zulieferung. |
| Landesministerium / Landesregierung | Welches Bundesland, welches Ressort, welches Kabinetts- und Beteiligungsverfahren? | Landesverfassung, Landesgeschäftsordnung und Verkündung sind landesspezifisch. |
| Landtag / Landtagsfraktion | Welcher Landtag, welche Fraktion, welcher Verfahrensstand, welches Format? | Landtags-Geschäftsordnungen regeln Einbringung, Ausschuss und Änderungsanträge unterschiedlich. |
| Sonstiger Normgeber | Welche Körperschaft, welches Organ, welche Aufsicht und Bekanntmachungsform? | Satzungs- und Verordnungsbefugnis muss tragfähig belegt werden. |
Immer trennen:
- Fachlicher Verfasser: Wer liefert den Text?
- Formaler Initiator: Wer bringt die Vorlage ein?
- Politischer Auftraggeber: Wer trägt das Vorhaben?
- Verantwortlicher Prüfpfad: Regierungsintern, parlamentarisch, landesspezifisch oder satzungsrechtlich?
Schritt 1 - Was ist das politische Ziel?
Wer soll wozu verpflichtet oder ermaechtigt werden? Was soll verboten, was erlaubt werden?
Schritt 2 - Wer ist Adressat der neuen Regel?
- Bürger (Grundrechtseingriff bedacht?)
- Unternehmen (Erfüllungsaufwand bedacht?)
- Verwaltung (Vollzugsaufwand bedacht?)
- Gerichte (gerichtliche Pruefbarkeit klar?)
Schritt 3 - Wie tief greift die Regel ein?
- deklaratorisch (nur klarstellend, keine neuen Pflichten)
- konstitutiv (begründet neue Rechte oder Pflichten)
- modifizierend (aendert bestehende Pflichten)
Schritt 4 - Wie eilig ist die Vorgabe und welches Format passt?
- Eckpunktepapier (Phase 1) - politische Klärung
- Referentenentwurf (Phase 2) - mit Begründung, Verbändeanhörung
- Kabinettsentwurf (Phase 3) - nach Ressortabstimmung
- Formulierungshilfe oder Änderungsantrag (Phase 4) - fachliche Zulieferung für ein laufendes parlamentarisches Verfahren; formaler Initiator bleibt die parlamentarische Seite
- Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages oder Landtages (Phase 4a) - parlamentarischer Vollentwurf, auch für Opposition oder Gruppen/Abgeordnete in der erforderlichen Stärke
- Antrag oder Entschließungsantrag (Phase 4b) - politischer Beschlussvorschlag ohne oder mit nur mittelbarem Normtext
- Eilgesetzgebung (Phase 5) - Fristverkürzungen
Schritt 5 - Was ist die Norm-Ebene? Vorab-Routing
Welche Stufe ist plausibel? Bundesgesetz, Landesgesetz, Rechtsverordnung Bund, Rechtsverordnung Land, Satzung. Endgültige Antwort gibt Skill normhierarchie-routing.
Schritt 6 - Auftragsblatt
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Aktenzeichen | (intern) |
| Bezeichnung des Vorhabens | |
| Startbahn | Bundesressort / Bundestag / Landesressort / Landtag / sonstiger Normgeber |
| Bund oder Bundesland | |
| Ressort / Fraktion / Organ | |
| Fachlicher Verfasser | |
| Formaler Initiator | |
| Regierungs-, Koalitions- oder Oppositionsrolle | |
| Verfahrensstand / Drucksache / Ausschuss | |
| Politisches Ziel in einem Satz | |
| Adressat der Regelung | |
| Eingriffstiefe | |
| Norm-Ebene erste Einschätzung | |
| EU-Bezug ja/nein/unsicher | |
| Verfassungsbezug ja/nein/unsicher | |
| Folgen Bürger/Wirtschaft/Verwaltung | |
| Beteiligte Stellen | |
| Maßgebliche Geschäftsordnung / Rechtsförmlichkeitsvorgaben | |
| Zeitplan |
Arbeitsgrundlagen
- Art. 76 Abs. 1 GG: Gesetzesvorlagen können durch Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht werden.
- Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, insbesondere Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages und parlamentarische Antragsformen.
- GGO: Regierungsinterne Vorbereitung, Ressortbeteiligung, Rechtsprüfung, Kabinettsvorlagen und Umgang mit Vorlagen aus dem Bundestag/Bundesrat.
- Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ: Form, Sprache und Struktur von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesministerien.
- Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung, Geschäftsordnung des Landtags und Verkündungsrecht des jeweiligen Bundeslandes.
- Gemeindeordnung, Kammergesetz, Hochschulgesetz oder Fachgesetz, wenn der Normgeber nicht Parlament oder Regierung ist.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
Art. 76 Abs. 1 GG (Initiativrecht Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat) — Art. 70-74 GG (Gesetzgebungskompetenz) — Art. 80 GG (Rechtsverordnung) — Art. 28 Abs. 2 GG (kommunale Selbstverwaltung) — GGO (ministerieller Regierungsweg) — GO-BT und Landtags-Geschäftsordnungen (parlamentarischer Weg) — Landesverfassungen und Verkündungsrecht
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ausgabe
Strukturiertes Auftragsblatt als Markdown, das durch alle weiteren Skills mitgeführt wird.
Anschluss
normhierarchie-routing- welche Norm-Ebene ist richtiggesetzgebungskompetenz-pruefenfalls Gesetzverordnungsermaechtigung-art80falls VOsatzungskompetenz-pruefenfalls Satzung
Stolperfallen
- Politische Vorgaben sind oft unscharf - Legist muss klären, nicht erfinden, sondern beim Auftraggeber nachfragen
- Politik will manchmal nicht eine Norm, sondern eine Geste - dann ist ein Schreiben oder Erlass besser als ein Gesetz
- Zeitvorgabe prüfen - oft ist eine Formulierungshilfe schneller als ein Referentenentwurf
- Bei parlamentarischen Vorhaben nicht Ministerium und Parlament verschmelzen: Formale Initiative, fachliche Zuarbeit und politische Verantwortung getrennt dokumentieren
- Bei Ländern nie mit Bundes-GGO allein arbeiten: Bundesland, Landesverfassung, Landtags-GO und Verkündungsblatt ausdrücklich abfragen