Lohnsteuer und Sozialversicherung – Statusfeststellung und Scheinselbständigkeit
Zweck
Dieser Skill dient der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigtenstatus sowie damit zusammenhängender lohnsteuerlicher Fragen. Er ist einschlägig, wenn die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) und selbständiger Tätigkeit rechtlich zu klären ist, ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV eingeleitet werden soll oder bereits von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) durchgeführt wird, ein Verdacht auf Scheinselbständigkeit besteht (mit Nachzahlungsrisiken nach § 28e SGB IV, § 28p SGB IV) oder strafrechtliche Risiken nach § 266a StGB zu bewerten sind. Der Skill berücksichtigt die BSG-Rechtsprechung zu den Abgrenzungskriterien sowie die steuerrechtliche Einordnung (Lohnsteuer vs. Einkommensteuer / Umsatzsteuer).
Eingaben
- Vertragsgestaltung: Freier-Mitarbeiter-Vertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag – Vertragsurkunde
- Tatsächliche Durchführung: Wie ist die Zusammenarbeit in der Praxis ausgestaltet? (Weisungen, Arbeitszeit, Ort, Eingliederung)
- Auftraggeberstruktur: Wie viele Auftraggeber hat der "Selbständige"? Umsatzverteilung?
- Unternehmerisches Risiko: Eigene Betriebsmittel, eigene Arbeitnehmer, Haftungsrisiko des Auftragnehmers?
- Bisherige steuerliche und SV-Behandlung: Wie wurden Beiträge bisher abgeführt?
- Zeitraum: Seit wann besteht die Zusammenarbeit? (Nachzahlungszeitraum!)
- Vorliegen eines DRV-Bescheids: Statusfeststellungsbescheid vorhanden?
- Widerspruch / Klage: Rechtsmittel eingelegt?
- Steuerrechtliche Einordnung: Gewerbe- oder Freiberufler-Einordnung nach EStG, Umsatzsteuer-Behandlung
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
- § 7 Abs. 1 SGB IV: Definition der Beschäftigung (nicht selbständige Arbeit; Merkmale: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in fremde Organisation)
- § 7a SGB IV: Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund; Antrag möglich, aber kein Muss; Bescheid mit aufschiebender Wirkung in laufenden Beschäftigungen (§ 7a Abs. 6 SGB IV)
- § 28e SGB IV: Haftung des Arbeitgebers für Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil; bei Scheinselbständigkeit: Arbeitgeber trägt Nachzahlung alleine, kein Rückgriff auf Arbeitnehmer für > 3 Monate zurückliegende Zeiträume)
- § 28p SGB IV: Prüfbefugnis der Rentenversicherungsträger bei Arbeitgebern (Betriebsprüfung)
- § 266a StGB: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (bei vorsätzlichem Nichtabführen von SV-Beiträgen; Strafbarkeit des Arbeitgebers)
- § 19 Abs. 1 EStG: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit → Lohnsteuerpflicht
- § 15, § 18 EStG: Gewerbliche bzw. freiberufliche Einkünfte bei Selbständigen
- § 41a EStG: Lohnsteuer-Anmeldungspflicht des Arbeitgebers
- §§ 1, 3 LStDV: Arbeitnehmer-Begriff im Lohnsteuerrecht (enger gefasst als SV-Recht, aber in der Praxis weitgehend parallel)
Leitentscheidungen (BGH-Stil)
Abgrenzungskriterien abhängige Beschäftigung / Selbständigkeit:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Einzelfallabwägung / unternehmerisches Risiko:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rückwirkung des Statusfeststellungsbescheids:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
§ 266a StGB / Vorsatz:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Schritt 1 – Abgrenzungsprüfung: Abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit?
Prüfschema (Gesamtbildbetrachtung nach § 7 Abs. 1 SGB IV):
| Kriterium |
Für abhängige Beschäftigung |
Für Selbständigkeit |
| Weisungsgebundenheit |
Weisungen zu Zeit, Ort, Art der Tätigkeit |
Freie Zeiteinteilung, eigene Methodenfreiheit |
| Eingliederung |
In Betriebsorganisation eingebunden; Dienstplan, Arbeitskleidung, IT des AG |
Eigene Betriebsstruktur, eigene IT |
| Eigene Betriebsmittel |
Fehlen wesentlicher eigener Betriebsmittel |
Erhebliche eigene Investitionen |
| Unternehmerisches Risiko |
Monatlich fixer Vergütungsanspruch |
Variables Entgelt, Verlustrisiko |
| Mehrere Auftraggeber |
Nur ein Auftraggeber (Indiz für Scheinselbständigkeit) |
Viele Auftraggeber |
| Eigene Arbeitnehmer |
Keine eigenen AN |
Beschäftigt eigene AN |
| Auftreten am Markt |
Kein Auftritt als Unternehmer |
Eigene Werbung, Kunden etc. |
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Vertragswortlaut ist nicht maßgeblich, wenn tatsächliche Durchführung abweicht.
Schritt 2 – Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)
- Antragsberechtigt: Auftraggeber oder Auftragnehmer, ggf. Einzugsstelle.
- Zuständig: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Clearingstelle.
- Verfahrensablauf: Antragstellung → Anhörung beider Parteien → Bescheid; aufschiebende Wirkung für laufende Aufträge bis Entscheidung (§ 7a Abs. 6 SGB IV, kein Beitragsrisiko für Übergangszeit, wenn Antrag rechtzeitig gestellt).
- Bindungswirkung: Bescheid bindet alle Sozialversicherungsträger; Widerspruch und Klage zum Sozialgericht (§§ 84, 87 SGG) möglich.
- Strategische Empfehlung: Proaktive Antragstellung bei Zweifeln minimiert Nachzahlungsrisiko und strafrechtliche Exposition.
Schritt 3 – Folgen bei Feststellung als abhängige Beschäftigung
Sozialversicherung:
- Nachzahlungspflicht für Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil) nach § 28e SGB IV; Verjährung: 4 Jahre (§ 25 Abs. 1 SGB IV), bei Vorsatz 30 Jahre.
- Kein Rückgriff des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer für mehr als 3 Monate rückwirkend (§ 28g Satz 3 SGB IV).
- Säumniszuschläge § 24 SGB IV (1 % pro angefangenem Kalendermonat).
Lohnsteuer:
- Pflicht zur Lohnsteuer-Anmeldung (§ 41a EStG); Nachzahlung mit Haftung des Arbeitgebers (§ 42d EStG).
- Bereits gezahlte Einkommensteuer des Auftragnehmers wird angerechnet.
Strafrechtlich:
- § 266a StGB: Strafbarkeit des Arbeitgebers (Geschäftsführer, Vorstand) bei vorsätzlichem Vorenthalten von Beiträgen; Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Selbstanzeige / Nachentrichten: Bei § 266a StGB existiert – anders als bei § 371 AO – keine strafbefreiende Selbstanzeige; freiwillige Nachzahlung ist aber strafmildernd.
Schritt 4 – Gestaltungsoptionen und Risikominimierung
- Vertragsgestaltung anpassen: Weisungsrechte vertraglich und praktisch reduzieren, mehrere Auftraggeber fördern.
- Statusfeststellungsverfahren proaktiv stellen → schützt vor rückwirkenden Forderungen für Zeitraum ab Antragstellung.
- Umwandlung in Arbeitsverhältnis: Wenn Scheinselbständigkeit nahe liegt, geordnete Überführung in abhängige Beschäftigung mit klaren Verträgen.
- Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV): Auf kommende Prüfungen durch DRV vorbereiten; Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse.
- Steuerberatung: Lohnsteuerliche Folgen (§§ 41a, 42d EStG) mit Steuerberater abstimmen.
Schritt 5 – Besonderheiten Freiberufler
- Freiberufler nach § 18 EStG unterliegen keiner Gewerbesteuer, jedoch ggf. der SV-Pflicht als Beschäftigte, wenn Eingliederung vorliegt.
- Künstlerische und publizistische Tätigkeiten → Künstlersozialversicherung (KSVG) prüfen: Abgabepflicht des Auftraggebers (§§ 24, 25 KSVG).
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabeformat
- Standardausgabe: Rechtliches Memo (Gutachtenstil) mit tabellarischer Kriterienprüfung und Risikoabschätzung.
- Auf Anforderung: Antrag auf Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (Entwurf).
- Auf Anforderung: Checkliste Kriterien Scheinselbständigkeit als Tabelle.
- Auf Anforderung: Strafbarkeitsrisiko § 266a StGB als separate Bewertung.
Beispiel
Sachverhalt: Unternehmen U-GmbH beschäftigt seit 3 Jahren Herr F als "freien IT-Berater" auf Honorarbasis (Monatshonorar 7.500 €). F arbeitet ausschließlich für U-GmbH, nutzt U-GmbHs IT-Infrastruktur, ist in den Projektmanagementprozess eingebunden und erhält Weisungen vom Projektleiter der U-GmbH. Ein eigenes Büro oder eigene Arbeitnehmer hat F nicht.
Ergebnis: Erhebliche Indizien sprechen für abhängige Beschäftigung, Scheinselbständigkeit liegt nahe.
Bewertung:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Eingliederung: F ist in die Organisation der U-GmbH eingebunden (Projektmanagement, fremde IT).
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Empfehlung: Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV sofort prüfen; SV-Beitragsrisiko nach § 25 SGB IV sauber zeitlich aufbauen (regelmäßige Verjährung vier Jahre, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen dreißig Jahre), Säumniszuschläge und strafrechtliches Risiko § 266a StGB getrennt dokumentieren. Keine Kommentarstelle aus Modellwissen zitieren; für Rechtsprechung rechtsstand-mai-2026-faktenbank laden.
Risiken und typische Fehler
| Fehler |
Konsequenz |
Abhilfe |
| Kein Statusfeststellungsverfahren trotz Zweifeln |
Rückwirkende Nachzahlung; § 266a StGB |
Proaktiv § 7a SGB IV beantragen |
| Vertrag "Freier Mitarbeiter" ohne tatsächliche Umsetzung |
Scheinselbständigkeit; Nachzahlungspflicht § 28e SGB IV |
Vertragsgestaltung und tatsächliche Durchführung abstimmen |
| Vorsätzliches Nichtabführen |
§ 266a StGB, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
Sofortige Klärung und Nachentrichten |
| Vergessen: KSVG-Abgabepflicht |
Nachzahlung KSVG-Abgabe |
Künstler/Publizisten gesondert prüfen |
| Falsche Steuererklärung des Auftragnehmers |
§ 370 AO; Nachzahlung; Berichtigungspflicht |
Steuerberater einschalten |
| Keine Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse |
Beweisproblem bei Betriebsprüfung |
Tatsächliche Leistungserbringung laufend dokumentieren |
| § 203 StGB / Datenschutz |
Strafbarkeit bei unbefugter Datenweitergabe |
Personalstammdaten nur in zulässigen Systemen |
| Rückgriff auf Arbeitnehmer > 3 Monate |
§ 28g Satz 3 SGB IV schließt das aus |
Nur bis 3 Monate rückwirkender Rückgriff zulässig |
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Quellenpflicht
Jede juristische Aussage in jedem auf diesem Skill basierenden Dokument ist nach references/zitierweise.md zu belegen:
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
- Steuerrechtliche Aussagen mit BFH-Nachweis (BStBl.-Fundstelle).
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Bei umstrittenen Fragen (z. B. Abgrenzung tatsächliche vs. vertragliche Verhältnisse) h. M. und Gegenauffassung getrennt nennen.
- Halluzinationsrisiko: Alle Aktenzeichen und Fundstellen vor Einreichung bei DRV, Sozialgericht oder Finanzgericht verifizieren.
1---2name: lohnsteuer-sozialversicherung3description: Beurteilt den sozialversicherungsrechtlichen Status (Scheinselbständigkeit, § 7a SGB IV) und lohnsteuerliche Fragen im Arbeitsverhältnis. Lädt, wenn ein Statusfeststellungsverfahren, Scheinselbständigkeit, Nachzahlungspflichten (§ 28e SGB IV), strafrechtliche Risiken (§ 266a StGB) oder die Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger zu prüfen ist.4license: Apache-2.05---67# Lohnsteuer und Sozialversicherung – Statusfeststellung und Scheinselbständigkeit89## Zweck1011Dieser Skill dient der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigtenstatus sowie damit zusammenhängender lohnsteuerlicher Fragen. Er ist einschlägig, wenn die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) und selbständiger Tätigkeit rechtlich zu klären ist, ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV eingeleitet werden soll oder bereits von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) durchgeführt wird, ein Verdacht auf Scheinselbständigkeit besteht (mit Nachzahlungsrisiken nach § 28e SGB IV, § 28p SGB IV) oder strafrechtliche Risiken nach § 266a StGB zu bewerten sind. Der Skill berücksichtigt die BSG-Rechtsprechung zu den Abgrenzungskriterien sowie die steuerrechtliche Einordnung (Lohnsteuer vs. Einkommensteuer / Umsatzsteuer).1213## Eingaben14151. **Vertragsgestaltung**: Freier-Mitarbeiter-Vertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag – Vertragsurkunde162. **Tatsächliche Durchführung**: Wie ist die Zusammenarbeit in der Praxis ausgestaltet? (Weisungen, Arbeitszeit, Ort, Eingliederung)173. **Auftraggeberstruktur**: Wie viele Auftraggeber hat der "Selbständige"? Umsatzverteilung?184. **Unternehmerisches Risiko**: Eigene Betriebsmittel, eigene Arbeitnehmer, Haftungsrisiko des Auftragnehmers?195. **Bisherige steuerliche und SV-Behandlung**: Wie wurden Beiträge bisher abgeführt?206. **Zeitraum**: Seit wann besteht die Zusammenarbeit? (Nachzahlungszeitraum!)217. **Vorliegen eines DRV-Bescheids**: Statusfeststellungsbescheid vorhanden?228. **Widerspruch / Klage**: Rechtsmittel eingelegt?239. **Steuerrechtliche Einordnung**: Gewerbe- oder Freiberufler-Einordnung nach EStG, Umsatzsteuer-Behandlung2425## Rechtlicher Rahmen2627### Kernvorschriften2829- § 7 Abs. 1 SGB IV: Definition der Beschäftigung (nicht selbständige Arbeit; Merkmale: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in fremde Organisation)30- § 7a SGB IV: Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund; Antrag möglich, aber kein Muss; Bescheid mit aufschiebender Wirkung in laufenden Beschäftigungen (§ 7a Abs. 6 SGB IV)31- § 28e SGB IV: Haftung des Arbeitgebers für Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil; bei Scheinselbständigkeit: Arbeitgeber trägt Nachzahlung alleine, kein Rückgriff auf Arbeitnehmer für > 3 Monate zurückliegende Zeiträume)32- § 28p SGB IV: Prüfbefugnis der Rentenversicherungsträger bei Arbeitgebern (Betriebsprüfung)33- § 266a StGB: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (bei vorsätzlichem Nichtabführen von SV-Beiträgen; Strafbarkeit des Arbeitgebers)34- § 19 Abs. 1 EStG: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit → Lohnsteuerpflicht35- § 15, § 18 EStG: Gewerbliche bzw. freiberufliche Einkünfte bei Selbständigen36- § 41a EStG: Lohnsteuer-Anmeldungspflicht des Arbeitgebers37- §§ 1, 3 LStDV: Arbeitnehmer-Begriff im Lohnsteuerrecht (enger gefasst als SV-Recht, aber in der Praxis weitgehend parallel)3839### Leitentscheidungen (BGH-Stil)4041- **Abgrenzungskriterien abhängige Beschäftigung / Selbständigkeit:**42 Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.4344- **Einzelfallabwägung / unternehmerisches Risiko:**45 Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.4647- **Rückwirkung des Statusfeststellungsbescheids:**48 Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.4950- **§ 266a StGB / Vorsatz:**51 Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.5253### Quellenregel5455Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.56## Ablauf5758### Schritt 1 – Abgrenzungsprüfung: Abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit?5960**Prüfschema (Gesamtbildbetrachtung nach § 7 Abs. 1 SGB IV):**6162| Kriterium | Für abhängige Beschäftigung | Für Selbständigkeit |63|---|---|---|64| Weisungsgebundenheit | Weisungen zu Zeit, Ort, Art der Tätigkeit | Freie Zeiteinteilung, eigene Methodenfreiheit |65| Eingliederung | In Betriebsorganisation eingebunden; Dienstplan, Arbeitskleidung, IT des AG | Eigene Betriebsstruktur, eigene IT |66| Eigene Betriebsmittel | Fehlen wesentlicher eigener Betriebsmittel | Erhebliche eigene Investitionen |67| Unternehmerisches Risiko | Monatlich fixer Vergütungsanspruch | Variables Entgelt, Verlustrisiko |68| Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber (Indiz für Scheinselbständigkeit) | Viele Auftraggeber |69| Eigene Arbeitnehmer | Keine eigenen AN | Beschäftigt eigene AN |70| Auftreten am Markt | Kein Auftritt als Unternehmer | Eigene Werbung, Kunden etc. |7172- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.73- **Vertragswortlaut ist nicht maßgeblich**, wenn tatsächliche Durchführung abweicht.7475### Schritt 2 – Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)7677- **Antragsberechtigt**: Auftraggeber oder Auftragnehmer, ggf. Einzugsstelle.78- **Zuständig**: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Clearingstelle.79- **Verfahrensablauf**: Antragstellung → Anhörung beider Parteien → Bescheid; aufschiebende Wirkung für laufende Aufträge bis Entscheidung (§ 7a Abs. 6 SGB IV, kein Beitragsrisiko für Übergangszeit, wenn Antrag rechtzeitig gestellt).80- **Bindungswirkung**: Bescheid bindet alle Sozialversicherungsträger; Widerspruch und Klage zum Sozialgericht (§§ 84, 87 SGG) möglich.81- **Strategische Empfehlung**: Proaktive Antragstellung bei Zweifeln minimiert Nachzahlungsrisiko und strafrechtliche Exposition.8283### Schritt 3 – Folgen bei Feststellung als abhängige Beschäftigung8485**Sozialversicherung:**86- Nachzahlungspflicht für Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil) nach § 28e SGB IV; **Verjährung: 4 Jahre** (§ 25 Abs. 1 SGB IV), bei Vorsatz 30 Jahre.87- Kein Rückgriff des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer für mehr als **3 Monate** rückwirkend (§ 28g Satz 3 SGB IV).88- Säumniszuschläge § 24 SGB IV (1 % pro angefangenem Kalendermonat).8990**Lohnsteuer:**91- Pflicht zur Lohnsteuer-Anmeldung (§ 41a EStG); Nachzahlung mit Haftung des Arbeitgebers (§ 42d EStG).92- Bereits gezahlte Einkommensteuer des Auftragnehmers wird angerechnet.9394**Strafrechtlich:**95- § 266a StGB: Strafbarkeit des Arbeitgebers (Geschäftsführer, Vorstand) bei vorsätzlichem Vorenthalten von Beiträgen; Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.96- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.97- Selbstanzeige / Nachentrichten: Bei § 266a StGB existiert – anders als bei § 371 AO – keine strafbefreiende Selbstanzeige; freiwillige Nachzahlung ist aber strafmildernd.9899### Schritt 4 – Gestaltungsoptionen und Risikominimierung1001011. **Vertragsgestaltung anpassen**: Weisungsrechte vertraglich und praktisch reduzieren, mehrere Auftraggeber fördern.1022. **Statusfeststellungsverfahren proaktiv stellen** → schützt vor rückwirkenden Forderungen für Zeitraum ab Antragstellung.1033. **Umwandlung in Arbeitsverhältnis**: Wenn Scheinselbständigkeit nahe liegt, geordnete Überführung in abhängige Beschäftigung mit klaren Verträgen.1044. **Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV)**: Auf kommende Prüfungen durch DRV vorbereiten; Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse.1055. **Steuerberatung**: Lohnsteuerliche Folgen (§§ 41a, 42d EStG) mit Steuerberater abstimmen.106107### Schritt 5 – Besonderheiten Freiberufler108109- Freiberufler nach § 18 EStG unterliegen keiner Gewerbesteuer, jedoch ggf. der SV-Pflicht als Beschäftigte, wenn Eingliederung vorliegt.110- Künstlerische und publizistische Tätigkeiten → Künstlersozialversicherung (KSVG) prüfen: Abgabepflicht des Auftraggebers (§§ 24, 25 KSVG).111- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.112113## Ausgabeformat114115- **Standardausgabe**: Rechtliches Memo (Gutachtenstil) mit tabellarischer Kriterienprüfung und Risikoabschätzung.116- **Auf Anforderung**: Antrag auf Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (Entwurf).117- **Auf Anforderung**: Checkliste Kriterien Scheinselbständigkeit als Tabelle.118- **Auf Anforderung**: Strafbarkeitsrisiko § 266a StGB als separate Bewertung.119120## Beispiel121122**Sachverhalt:** Unternehmen U-GmbH beschäftigt seit 3 Jahren Herr F als "freien IT-Berater" auf Honorarbasis (Monatshonorar 7.500 €). F arbeitet ausschließlich für U-GmbH, nutzt U-GmbHs IT-Infrastruktur, ist in den Projektmanagementprozess eingebunden und erhält Weisungen vom Projektleiter der U-GmbH. Ein eigenes Büro oder eigene Arbeitnehmer hat F nicht.123124**Ergebnis:** Erhebliche Indizien sprechen für abhängige Beschäftigung, Scheinselbständigkeit liegt nahe.125126**Bewertung:**127Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.128129*Eingliederung:* F ist in die Organisation der U-GmbH eingebunden (Projektmanagement, fremde IT).130131Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.132133*Empfehlung:* Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV sofort prüfen; SV-Beitragsrisiko nach § 25 SGB IV sauber zeitlich aufbauen (regelmäßige Verjährung vier Jahre, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen dreißig Jahre), Säumniszuschläge und strafrechtliches Risiko § 266a StGB getrennt dokumentieren. Keine Kommentarstelle aus Modellwissen zitieren; für Rechtsprechung `rechtsstand-mai-2026-faktenbank` laden.134135## Risiken und typische Fehler136137| Fehler | Konsequenz | Abhilfe |138|---|---|---|139| Kein Statusfeststellungsverfahren trotz Zweifeln | Rückwirkende Nachzahlung; § 266a StGB | Proaktiv § 7a SGB IV beantragen |140| Vertrag "Freier Mitarbeiter" ohne tatsächliche Umsetzung | Scheinselbständigkeit; Nachzahlungspflicht § 28e SGB IV | Vertragsgestaltung und tatsächliche Durchführung abstimmen |141| Vorsätzliches Nichtabführen | § 266a StGB, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | Sofortige Klärung und Nachentrichten |142| Vergessen: KSVG-Abgabepflicht | Nachzahlung KSVG-Abgabe | Künstler/Publizisten gesondert prüfen |143| Falsche Steuererklärung des Auftragnehmers | § 370 AO; Nachzahlung; Berichtigungspflicht | Steuerberater einschalten |144| Keine Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse | Beweisproblem bei Betriebsprüfung | Tatsächliche Leistungserbringung laufend dokumentieren |145| § 203 StGB / Datenschutz | Strafbarkeit bei unbefugter Datenweitergabe | Personalstammdaten nur in zulässigen Systemen |146| Rückgriff auf Arbeitnehmer > 3 Monate | § 28g Satz 3 SGB IV schließt das aus | Nur bis 3 Monate rückwirkender Rückgriff zulässig |147148- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.149150## Quellenpflicht151152Jede juristische Aussage in jedem auf diesem Skill basierenden Dokument ist nach **references/zitierweise.md** zu belegen:153154- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.155- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.156- Steuerrechtliche Aussagen mit BFH-Nachweis (BStBl.-Fundstelle).157- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.158- Bei umstrittenen Fragen (z. B. Abgrenzung tatsächliche vs. vertragliche Verhältnisse) h. M. und Gegenauffassung getrennt nennen.159- Halluzinationsrisiko: Alle Aktenzeichen und Fundstellen vor Einreichung bei DRV, Sozialgericht oder Finanzgericht verifizieren.