Mahnschreiben-Intake
Triage — kläre vor dem Intake
- Forderungsart: Kaufpreis, Werkverguetung, Schadensersatz, Darlehensrueckzahlung oder sonstiger Anspruch?
- Faelligkeit: Ist die Forderung bereits fällig und durchsetzbar (§ 271 BGB)?
- Verjaehrung: Ist die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) gewährt oder droht sie?
- BATNA: Was ist die beste Alternative zum Mahnschreiben (gerichtliches Mahnverfahren, Klage, Verhandlung)?
- Vertraulichkeitsfilter: Dürfen mandatsbezogene Daten in das eingesetzte KI-System eingespielt werden?
Zentrale Normen
- § 271 BGB (Fälligkeit)
- § 286 BGB (Verzug — Mahnungserfordernis)
- § 288 BGB (Verzugszinsen)
- § 291 BGB (Prozesszinsen)
- § 195 BGB (Regelverjährung)
- § 203 BGB (Verjährungshemmung durch Verhandlungen)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Strukturierte Erfassung aller für ein Mahnschreiben oder eine vorgerichtliche Aufforderung notwendigen Informationen, bevor der Entwurf erstellt wird. Der Skill führt ein geordnetes Interview und schreibt die Antworten in demand-letters/[slug]/intake.md.
Eingaben
- Neuer Slug oder vorhandenes Mandat (Slug)
- Optional:
--full für vollständigen erweiterten Intake (inkl. BATNA, Prozesskostenrisiko, Streitwertschätzung)
Ablauf
Mandantenidentifikation:
- Vollständiger Name / Firma, Anschrift, Kontaktperson
- Mandantentyp: Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) – für Verzugszinsberechnung relevant (§ 288 Abs. 1 vs. 2 BGB)
Schuldneridentifikation:
- Vollständiger Name / Firma, Anschrift, HRB-Nummer (bei Gesellschaften)
- Zustellungsfähige Anschrift vorhanden? (für spätere Klagezustellung, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO)
- Ist die Passivlegitimation des Schuldners geklärt? (z. B. bei Gesamtschuld § 421 BGB, Rechtsnachfolge, Konzernmutter)
Sachverhaltserfassung:
- Wie kam das Schuldverhältnis zustande? (Vertragsurkunde vorhanden?)
- Was wurde nicht geleistet oder schlecht geleistet?
- Wann war Leistung fällig?
- Hat der Mandant bereits gemahnt? (schriftlich / mündlich / konkludent – relevant für § 286 Abs. 1 BGB)
- Gab es Reaktionen des Schuldners (Einwände, Aufrechnungen, Minderung)?
Forderungserfassung:
- Hauptforderung (Betrag, Art, Rechtsgrundlage)
- Nebenforderungen: Verzugszinsen (§ 288 BGB), vorgerichtliche Anwaltskosten (§ 13 RVG i. V. m. VV 2300), Schadensersatz (§§ 280, 281 BGB)
- Fälligkeitsdatum und bisherige Mahnungen (mit Datum)
- Offene Restforderung (nach Teilzahlungen)
Hebel und Risiko (BATNA):
- Was ist die beste Alternative des Mandanten ohne Mahnschreiben?
- Welche Risiken bestehen (Aufrechnung, Gegenansprüche, Insolvenzrisiko)?
- Ist ein Güteantrag (§ 15a EGZPO) im zuständigen Bundesland Pflicht?
- Empfiehlt sich ein Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) statt Mahnschreiben?
Vertraulichkeitsfilter:
- Enthält der Sachverhalt vertrauliche Informationen Dritter, die nicht in das Schreiben dürfen?
- Besteht Zeugnisverweigerungsrecht des Mandanten für bestimmte Tatsachen?
Intake-Datei schreiben: demand-letters/[slug]/intake.md mit allen Feldern befüllen. Fehlende Pflichtfelder markieren.
Quellen und Zitierweise
Verbindlich: ../references/zitierweise.md.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabeformat
# demand-letters/[slug]/intake.md
mandant:
name: ""
typ: "Unternehmer / Verbraucher"
anschrift: ""
schuldner:
name: ""
anschrift: ""
hrb: ""
passivlegitimation_geklaert: true/false
schuldverhaeltnis:
entstehungsgrund: ""
vertrag_vorhanden: true/false
anlage: ""
forderung:
art: ""
hauptbetrag: 0.00
faelligkeit: ""
bisherige_mahnungen: []
verzugszinsen_p_a: "5% / 9% über Basiszinssatz"
anwaltskosten: 0.00
anspruchsgrundlage: ""
fristen_geplant:
fristsetzung_bis: ""
batna: ""
risiken: []
gueteantrag_erforderlich: false
vertraulichkeit_geprueft: true
Risiken / typische Fehler
- Fehlende Passivlegitimation: Bei GmbH-Schuldner Handelsregisterauszug abrufen; Insolvenzantrag prüfen (InsO § 17 ff.) – Mahnung an insolventen Schuldner ist sinnlos.
- Gesamtschuldner übersehen: Bei mehreren Schuldnern (§ 421 BGB) alle mahnen, um Verjährungshemmung (§ 213 BGB) zu bewirken.
- Verjährung prüfen: Intake prüft automatisch die Regelverjährung (§§ 195, 199 BGB: 3 Jahre zum 31.12.); kürzere Sonderfristen (§ 438 BGB: 2 Jahre für Mängelansprüche; § 548 BGB: 6 Monate für Vermieter; § 195 ff. BGB) gesondert markieren.
- Unterlassungsaufforderung ohne Vertragsstrafe: Abmahnungen nach UWG, UrhG, MarkenG müssen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen enthalten; fehlt dies, kann der Abgemahnte eine nicht der Kostenfolge des § 97a UrhG entsprechende Erklärung abgeben.
1---2name: mahnschreiben-aufnahme3description: Erhaltenes Mahnschreiben der Gegenseite aufnehmen und einordnen: Anerkennungsgefahr, Verjaebrungshemmung. Normen: §§ 204 212 BGB, § 93 ZPO. Prüfraster: Fristenlauf, Anerkennungsrisiko, Reaktionsoptionen. Output: Einordnungsnotiz und Empfehlung Reaktion. Abgrenzung: nicht eigenes Mahnschreiben erstellen.4license: Apache-2.05---67# Mahnschreiben-Intake89## Triage — kläre vor dem Intake10111. **Forderungsart:** Kaufpreis, Werkverguetung, Schadensersatz, Darlehensrueckzahlung oder sonstiger Anspruch?122. **Faelligkeit:** Ist die Forderung bereits fällig und durchsetzbar (§ 271 BGB)?133. **Verjaehrung:** Ist die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) gewährt oder droht sie?144. **BATNA:** Was ist die beste Alternative zum Mahnschreiben (gerichtliches Mahnverfahren, Klage, Verhandlung)?155. **Vertraulichkeitsfilter:** Dürfen mandatsbezogene Daten in das eingesetzte KI-System eingespielt werden?1617## Zentrale Normen18- § 271 BGB (Fälligkeit)19- § 286 BGB (Verzug — Mahnungserfordernis)20- § 288 BGB (Verzugszinsen)21- § 291 BGB (Prozesszinsen)22- § 195 BGB (Regelverjährung)23- § 203 BGB (Verjährungshemmung durch Verhandlungen)2425## Rechtsprechung261. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.272. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.283. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.294. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.3031## Quellenregel3233Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.34## Zweck3536Strukturierte Erfassung aller für ein Mahnschreiben oder eine vorgerichtliche Aufforderung notwendigen Informationen, bevor der Entwurf erstellt wird. Der Skill führt ein geordnetes Interview und schreibt die Antworten in `demand-letters/[slug]/intake.md`.3738## Eingaben3940- Neuer Slug oder vorhandenes Mandat (Slug)41- Optional: `--full` für vollständigen erweiterten Intake (inkl. BATNA, Prozesskostenrisiko, Streitwertschätzung)4243## Ablauf44451. **Mandantenidentifikation:**46 - Vollständiger Name / Firma, Anschrift, Kontaktperson47 - Mandantentyp: Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) – für Verzugszinsberechnung relevant (§ 288 Abs. 1 vs. 2 BGB)48492. **Schuldneridentifikation:**50 - Vollständiger Name / Firma, Anschrift, HRB-Nummer (bei Gesellschaften)51 - Zustellungsfähige Anschrift vorhanden? (für spätere Klagezustellung, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO)52 - Ist die Passivlegitimation des Schuldners geklärt? (z. B. bei Gesamtschuld § 421 BGB, Rechtsnachfolge, Konzernmutter)53543. **Sachverhaltserfassung:**55 - Wie kam das Schuldverhältnis zustande? (Vertragsurkunde vorhanden?)56 - Was wurde nicht geleistet oder schlecht geleistet?57 - Wann war Leistung fällig?58 - Hat der Mandant bereits gemahnt? (schriftlich / mündlich / konkludent – relevant für § 286 Abs. 1 BGB)59 - Gab es Reaktionen des Schuldners (Einwände, Aufrechnungen, Minderung)?60614. **Forderungserfassung:**62 - Hauptforderung (Betrag, Art, Rechtsgrundlage)63 - Nebenforderungen: Verzugszinsen (§ 288 BGB), vorgerichtliche Anwaltskosten (§ 13 RVG i. V. m. VV 2300), Schadensersatz (§§ 280, 281 BGB)64 - Fälligkeitsdatum und bisherige Mahnungen (mit Datum)65 - Offene Restforderung (nach Teilzahlungen)66675. **Hebel und Risiko (BATNA):**68 - Was ist die beste Alternative des Mandanten ohne Mahnschreiben?69 - Welche Risiken bestehen (Aufrechnung, Gegenansprüche, Insolvenzrisiko)?70 - Ist ein Güteantrag (§ 15a EGZPO) im zuständigen Bundesland Pflicht?71 - Empfiehlt sich ein Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) statt Mahnschreiben?72736. **Vertraulichkeitsfilter:**74 - Enthält der Sachverhalt vertrauliche Informationen Dritter, die nicht in das Schreiben dürfen?75 - Besteht Zeugnisverweigerungsrecht des Mandanten für bestimmte Tatsachen?76777. **Intake-Datei schreiben:** `demand-letters/[slug]/intake.md` mit allen Feldern befüllen. Fehlende Pflichtfelder markieren.7879## Quellen und Zitierweise8081Verbindlich: `../references/zitierweise.md`.8283- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.84- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.8586## Ausgabeformat8788```yaml89# demand-letters/[slug]/intake.md90mandant:91 name: ""92 typ: "Unternehmer / Verbraucher"93 anschrift: ""94schuldner:95 name: ""96 anschrift: ""97 hrb: ""98 passivlegitimation_geklaert: true/false99schuldverhaeltnis:100 entstehungsgrund: ""101 vertrag_vorhanden: true/false102 anlage: ""103forderung:104 art: ""105 hauptbetrag: 0.00106 faelligkeit: ""107 bisherige_mahnungen: []108 verzugszinsen_p_a: "5% / 9% über Basiszinssatz"109 anwaltskosten: 0.00110anspruchsgrundlage: ""111fristen_geplant:112 fristsetzung_bis: ""113batna: ""114risiken: []115gueteantrag_erforderlich: false116vertraulichkeit_geprueft: true117```118119## Risiken / typische Fehler120121- **Fehlende Passivlegitimation:** Bei GmbH-Schuldner Handelsregisterauszug abrufen; Insolvenzantrag prüfen (InsO § 17 ff.) – Mahnung an insolventen Schuldner ist sinnlos.122- **Gesamtschuldner übersehen:** Bei mehreren Schuldnern (§ 421 BGB) alle mahnen, um Verjährungshemmung (§ 213 BGB) zu bewirken.123- **Verjährung prüfen:** Intake prüft automatisch die Regelverjährung (§§ 195, 199 BGB: 3 Jahre zum 31.12.); kürzere Sonderfristen (§ 438 BGB: 2 Jahre für Mängelansprüche; § 548 BGB: 6 Monate für Vermieter; § 195 ff. BGB) gesondert markieren.124- **Unterlassungsaufforderung ohne Vertragsstrafe:** Abmahnungen nach UWG, UrhG, MarkenG müssen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen enthalten; fehlt dies, kann der Abgemahnte eine nicht der Kostenfolge des § 97a UrhG entsprechende Erklärung abgeben.