Markenverletzung auf Messen und Gerichtsvollzieher-Einsatz
Auf der Berlin Fashion Week 2024: Ein Stand von Donauzon Marketplace GmbH zeigt gefälschte klôtzzkètté-Taschen, Schal-Kollektionen mit dem Doppel-K-Signet und Parfumflakons, die dem K°°-Flakon täuschend ähnlich sehen. Die Comtesse Beatrice de Klotzzkettie ruft mich um 8:00 Uhr morgens an. Um 11:00 Uhr liegt der Eilantrag beim LG Berlin vor.
Messe-Verletzungen erfordern blitzschnelles Handeln: Die Ware verschwindet nach der Messe — und der Beweis mit ihr.
Rechtsrahmen
- § 14 II/V MarkenG: Verletzungsverbotstatbestand; Unterlassungsanspruch
- § 18 MarkenG: Vernichtungsanspruch (Ware vernichten oder aussondern)
- § 19 MarkenG: Auskunftsanspruch (Lieferkette, Mengen, Bezugsquellen)
- § 19a MarkenG: Vorlage- und Besichtigungsanspruch (Sicherungszwecke)
- §§ 935/940 ZPO: Einstweilige Verfügung (Verfügungsgrund: Eilbedürftigkeit; Verfügungsanspruch: glaubhafter Verletzungstatbestand)
- §§ 916/917 ZPO: Arrest (Sicherungsarrest für Schadensersatzansprüche)
- §§ 753/759 ZPO: Gerichtsvollzieher-Vollstreckung/Sicherstellung
- Schutzschrift (§ 945a ZPO / Schutzschriftenregister): Präventive Eingabe des Beklagten bei Gericht vor Erlass einer einstweiligen Verfügung
- Messeprivileg: Bei ausländischen Messegästen: Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO Art. 7 Nr. 2 (Tatortprinzip), Durchführungsverordnung zu §§ 110/111 MarkenG (Schutz ausländischer Staatsangehöriger auf deutschen Messen)
Prüfungsschritte
Phase 1: Sofortmaßnahmen vor Ort (Messe-Tag)
Beweissicherung:
- Fotos und Videos der verletzenden Waren (Zeitstempel!)
- Testkauf (Kaufbeleg aufbewahren)
- Visitenkarte / Aussteller-Daten vom Messekatalog
- Zeugen benennen (Messepersonal, Mitarbeiter klôtzzkètté)
Verständigung der Messe-Sicherheit:
- Messe-Direktion informieren (meist sofortige Unterstützung bei nachgewiesener Markenverletzung)
- Ausstellerregistrierung: Stand-Inhaber und Verantwortlicher identifizieren
Sofortige Unterrichtung der Kanzlei:
- Bilder, Kaufbeleg, Ausstellerdaten sofort übermitteln
- Parallele Prüfung: Schutzschriften-Register (zentrale Schutzschriften-Datenbank ZSSR) auf Schutzschrift des Gegners prüfen
Phase 2: Eilantrag (innerhalb von Stunden)
Abwägung: Abmahnung zuerst oder direkt zum Gericht?
- Bei klarer Fälschung (Produktpiraterie): direkt einstweilige Verfügung ohne Abmahnung
- Begründung Eilbedürftigkeit: Messeende droht; Ware verlässt nach Messe das Land
Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügung (§§ 935/940 ZPO):
- Verfügungsanspruch: § 14 V MarkenG (Unterlassung)
- Verfügungsgrund: Eilbedürftigkeit — Messe endet in 2/3 Tagen
- Glaubhaftmachung durch Anwaltseidesstattliche Versicherung + Fotos + Kaufbeleg
- Beantragung beim zuständigen LG (Messestadt: LG Berlin / LG Frankfurt / LG München I)
Gerichtsvollzieher-Beauftragung (§§ 753/759 ZPO):
- Nach Erlass der einstweiligen Verfügung: GV-Beauftragung mit Vollstreckungsauftrag
- Messestand aufsuchen, Waren sicherstellen
- GV-Protokoll = gesicherter Beweis
Ordnungsmittelantrag (§ 890 ZPO):
- Bei Zuwiderhandlung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung
- Ordnungsgeld bis EUR 250.000 oder Ordnungshaft
Phase 3: Hauptsacheverfahren und Abwicklung
Auskunftsklage (§ 19 MarkenG):
- Lieferkette: Hersteller, Importeure, Vorbesitzer
- Mengen: Stückzahlen produzierten und gelieferten Ware
- Grundlage für Schadensersatz
Vernichtung (§ 18 MarkenG):
- Gefälschte Ware vernichten oder unbrauchbar machen
- Gerichtliche Anordnung erforderlich (kein Selbstvollzug!)
Falltypische Konstellationen
Konstellation 1: Donauzon-Stand auf der Berlin Fashion Week
Donauzon Marketplace GmbH präsentiert auf der Berlin Fashion Week in Halle 2 gefälschte klôtzzkètté-Handtaschen. Testkauf à EUR 89 (Original: EUR 2.400). Eilantrag LG Berlin um 11:00 Uhr; Erlass Verfügung noch am Nachmittag; GV-Einsatz nächsten Morgen. Ergebnis: 847 Stück gefälschte Ware sichergestellt.
Konstellation 2: Brezelmann auf der Düsseldorf Neonyt
Brezelmann Discount KG präsentiert auf einer Düsseldorfer Modemesse Schal-Kollektion mit dem klôtzzkètté-ähnlichen Muster. Nicht Produktpiraterie, sondern Markenverletzung durch ähnliches Zeichen. Strategie: Abmahnung vor Ort, strafbewehrte Unterlassungserklärung — wenn verweigert: einstweilige Verfügung LG Düsseldorf.
Konstellation 3: Ausländischer Aussteller auf Pitti Uomo Florenz
Chinesischer Hersteller zeigt auf der Pitti Uomo in Florenz klôtzzkètté-Kopien. Zuständigkeit: Tribunale di Firenze (italienische Zuständigkeit). Abstimmung mit Whitman Brennan Forsythe NYC für US-Parallelvorgehen; Kooperation mit Mailänder Korrespondenzkanzlei für IT-Enforcement.
Belege & Kommentare
- Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, §§ 14/18/19 Rn. 1 ff.
- Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. 2021, § 14 Rn. 400 ff. (Rechtsfolgen)
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Templates
Antragsschrift einstweilige Verfügung (Messe)
An das Landgericht [Berlin/Frankfurt/München I]
Kammer für Handelssachen / Zivilkammer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Antragstellerin: klôtzzkètté SA, Paris, vertr. durch RA'in [Name]
Antragsgegnerin: [Donauzon/Brezelmann], [Adresse Messestand]
I. ANTRAG
Es wird beantragt, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen
Verfügung zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren mit dem
Zeichen [KLOTZ-KETTEN / Abbildung] anzubieten, zu vertreiben oder
zu bewerben, insbesondere auf der [Messe], [Datum], Stand [Nr.].
II. VERFÜGUNGSANSPRUCH (§ 14 V MarkenG)
[...]
III. VERFÜGUNGSGRUND (§§ 935/940 ZPO)
Messeende: [Datum]. Nach Messeende verlassen die Waren die
Bundesrepublik und sind für Vollstreckungsmaßnahmen nicht mehr
erreichbar. Eilbedürftigkeit liegt auf der Hand.
IV. GLAUBHAFTMACHUNG
- Eidesstattliche Versicherung RA'in [Name] (Anlage 1)
- Fotografische Beweise (Anlage 2-7)
- Testkauf-Quittung (Anlage 8)
- Auszug Markenregister DPMA/EUIPO (Anlage 9-10)
Verweise auf andere Skills
abmahnung-markenrecht-uwg — Wenn Abmahnung vor Gericht möglich und sinnvoll
produktpiraterie-und-zoll — Parallelmaßnahmen Zollrecht
plattform-piraterie-donauzon — Online-Verletzungen durch Donauzon
Risiken & Stolperfallen
- Beweissicherung SOFORT: Fotos/Video unmittelbar nach Entdeckung — keine stundenlange Abwartehaltung
- Dringlichkeitsfrist: Nach BGH gilt: Wer mit Verletzung länger als 4-6 Wochen zuwartet, verwirkt die Eilbedürftigkeit (sog. Dringlichkeitsschädlichkeit). Bei Messeverletzung: Keine Duldung, sofort handeln
- Schutzschrift des Gegners: Donauzon könnte vorab Schutzschrift hinterlegt haben → ZSSR prüfen
- GV-Zugang Messestand: Gerichtsvollzieher braucht Zugang; Messe-Direktion vorab einbinden
- Internationale Aussteller: EuGVVO-Zuständigkeit bei EU-Ausländern; außerhalb EU: Haager Zustellungsübereinkommen beachten
Triage-Fragen bei Messeverletzung
Bevor der Eilantrag gestellt wird, klaere:
- Ist die Beweissicherung vollstaendig (Fotos mit Zeitstempel, Testkauf, Ausstellerdaten)?
- Ist das Gericht des Messeorts zustaendig (LG Berlin/Frankfurt/Duesseldorf/Muenchen I)?
- Wann endet die Messe — genuegt die Zeit fuer Antrag und Erlass noch am Messtag?
- Hat der Verletzer moglicherweise bereits eine Schutzschrift im ZSSR hinterlegt?
- Handelt es sich um Produktpiraterie (direkte einstweilige Verfuegung) oder Zeichenaehnlichkeit (zuerst Abmahnung pruefe)?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
1---2name: messe-verletzung-und-gv-einsatz3description: Markenverletzung auf Messen (Pitti Uomo, Berlin Fashion Week) schnell unterbinden: Eilantrag und Gerichtsvollzieher-Einsatz vorbereiten. Normen: §§ 935 und 940 ZPO (einstweilige Verfuegung), § 19 MarkenG (Auskunftsanspruch), § 18 MarkenG (Vernichtungsanspruch), § 14 MarkenG. Prüfraster: Dringlichkeit, Schutzschrift einreichen, GV-Sicherstellung, Auskunfts-Durchsetzung. Output Antrag auf einstweilige Verfuegung, Schutzschrift, GV-Beauftragungsschreiben. Abgrenzung: Außergerichtliche Abmahnung siehe abmahnung-markenrecht-uwg; Plattform-Verletzung siehe plattform-piraterie-donauzon.4license: Apache-2.05---67# Markenverletzung auf Messen und Gerichtsvollzieher-Einsatz89Auf der Berlin Fashion Week 2024: Ein Stand von Donauzon Marketplace GmbH zeigt gefälschte klôtzzkètté-Taschen, Schal-Kollektionen mit dem Doppel-K-Signet und Parfumflakons, die dem K°°-Flakon täuschend ähnlich sehen. Die Comtesse Beatrice de Klotzzkettie ruft mich um 8:00 Uhr morgens an. Um 11:00 Uhr liegt der Eilantrag beim LG Berlin vor.1011Messe-Verletzungen erfordern blitzschnelles Handeln: Die Ware verschwindet nach der Messe — und der Beweis mit ihr.1213## Rechtsrahmen1415- **§ 14 II/V MarkenG:** Verletzungsverbotstatbestand; Unterlassungsanspruch16- **§ 18 MarkenG:** Vernichtungsanspruch (Ware vernichten oder aussondern)17- **§ 19 MarkenG:** Auskunftsanspruch (Lieferkette, Mengen, Bezugsquellen)18- **§ 19a MarkenG:** Vorlage- und Besichtigungsanspruch (Sicherungszwecke)19- **§§ 935/940 ZPO:** Einstweilige Verfügung (Verfügungsgrund: Eilbedürftigkeit; Verfügungsanspruch: glaubhafter Verletzungstatbestand)20- **§§ 916/917 ZPO:** Arrest (Sicherungsarrest für Schadensersatzansprüche)21- **§§ 753/759 ZPO:** Gerichtsvollzieher-Vollstreckung/Sicherstellung22- **Schutzschrift (§ 945a ZPO / Schutzschriftenregister):** Präventive Eingabe des Beklagten bei Gericht vor Erlass einer einstweiligen Verfügung23- **Messeprivileg:** Bei ausländischen Messegästen: Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO Art. 7 Nr. 2 (Tatortprinzip), Durchführungsverordnung zu §§ 110/111 MarkenG (Schutz ausländischer Staatsangehöriger auf deutschen Messen)2425## Prüfungsschritte2627### Phase 1: Sofortmaßnahmen vor Ort (Messe-Tag)28291. **Beweissicherung:**30 - Fotos und Videos der verletzenden Waren (Zeitstempel!)31 - Testkauf (Kaufbeleg aufbewahren)32 - Visitenkarte / Aussteller-Daten vom Messekatalog33 - Zeugen benennen (Messepersonal, Mitarbeiter klôtzzkètté)34352. **Verständigung der Messe-Sicherheit:**36 - Messe-Direktion informieren (meist sofortige Unterstützung bei nachgewiesener Markenverletzung)37 - Ausstellerregistrierung: Stand-Inhaber und Verantwortlicher identifizieren38393. **Sofortige Unterrichtung der Kanzlei:**40 - Bilder, Kaufbeleg, Ausstellerdaten sofort übermitteln41 - Parallele Prüfung: Schutzschriften-Register (zentrale Schutzschriften-Datenbank ZSSR) auf Schutzschrift des Gegners prüfen4243### Phase 2: Eilantrag (innerhalb von Stunden)44454. **Abwägung: Abmahnung zuerst oder direkt zum Gericht?**46 - Bei klarer Fälschung (Produktpiraterie): direkt einstweilige Verfügung ohne Abmahnung47 - Begründung Eilbedürftigkeit: Messeende droht; Ware verlässt nach Messe das Land48495. **Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügung (§§ 935/940 ZPO):**50 - Verfügungsanspruch: § 14 V MarkenG (Unterlassung)51 - Verfügungsgrund: Eilbedürftigkeit — Messe endet in 2/3 Tagen52 - Glaubhaftmachung durch Anwaltseidesstattliche Versicherung + Fotos + Kaufbeleg53 - Beantragung beim zuständigen LG (Messestadt: LG Berlin / LG Frankfurt / LG München I)54556. **Gerichtsvollzieher-Beauftragung (§§ 753/759 ZPO):**56 - Nach Erlass der einstweiligen Verfügung: GV-Beauftragung mit Vollstreckungsauftrag57 - Messestand aufsuchen, Waren sicherstellen58 - GV-Protokoll = gesicherter Beweis59607. **Ordnungsmittelantrag (§ 890 ZPO):**61 - Bei Zuwiderhandlung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung62 - Ordnungsgeld bis EUR 250.000 oder Ordnungshaft6364### Phase 3: Hauptsacheverfahren und Abwicklung65668. **Auskunftsklage (§ 19 MarkenG):**67 - Lieferkette: Hersteller, Importeure, Vorbesitzer68 - Mengen: Stückzahlen produzierten und gelieferten Ware69 - Grundlage für Schadensersatz70719. **Vernichtung (§ 18 MarkenG):**72 - Gefälschte Ware vernichten oder unbrauchbar machen73 - Gerichtliche Anordnung erforderlich (kein Selbstvollzug!)7475## Falltypische Konstellationen7677### Konstellation 1: Donauzon-Stand auf der Berlin Fashion Week78Donauzon Marketplace GmbH präsentiert auf der Berlin Fashion Week in Halle 2 gefälschte klôtzzkètté-Handtaschen. Testkauf à EUR 89 (Original: EUR 2.400). Eilantrag LG Berlin um 11:00 Uhr; Erlass Verfügung noch am Nachmittag; GV-Einsatz nächsten Morgen. Ergebnis: 847 Stück gefälschte Ware sichergestellt.7980### Konstellation 2: Brezelmann auf der Düsseldorf Neonyt81Brezelmann Discount KG präsentiert auf einer Düsseldorfer Modemesse Schal-Kollektion mit dem klôtzzkètté-ähnlichen Muster. Nicht Produktpiraterie, sondern Markenverletzung durch ähnliches Zeichen. Strategie: Abmahnung vor Ort, strafbewehrte Unterlassungserklärung — wenn verweigert: einstweilige Verfügung LG Düsseldorf.8283### Konstellation 3: Ausländischer Aussteller auf Pitti Uomo Florenz84Chinesischer Hersteller zeigt auf der Pitti Uomo in Florenz klôtzzkètté-Kopien. Zuständigkeit: Tribunale di Firenze (italienische Zuständigkeit). Abstimmung mit Whitman Brennan Forsythe NYC für US-Parallelvorgehen; Kooperation mit Mailänder Korrespondenzkanzlei für IT-Enforcement.8586## Belege & Kommentare8788- Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, §§ 14/18/19 Rn. 1 ff.89- Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. 2021, § 14 Rn. 400 ff. (Rechtsfolgen)90- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.91- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.9293## Templates9495### Antragsschrift einstweilige Verfügung (Messe)96```97An das Landgericht [Berlin/Frankfurt/München I]98Kammer für Handelssachen / Zivilkammer99100Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung101Antragstellerin: klôtzzkètté SA, Paris, vertr. durch RA'in [Name]102Antragsgegnerin: [Donauzon/Brezelmann], [Adresse Messestand]103104I. ANTRAG105Es wird beantragt, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen106Verfügung zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren mit dem107Zeichen [KLOTZ-KETTEN / Abbildung] anzubieten, zu vertreiben oder108zu bewerben, insbesondere auf der [Messe], [Datum], Stand [Nr.].109110II. VERFÜGUNGSANSPRUCH (§ 14 V MarkenG)111[...]112113III. VERFÜGUNGSGRUND (§§ 935/940 ZPO)114Messeende: [Datum]. Nach Messeende verlassen die Waren die115Bundesrepublik und sind für Vollstreckungsmaßnahmen nicht mehr116erreichbar. Eilbedürftigkeit liegt auf der Hand.117118IV. GLAUBHAFTMACHUNG119- Eidesstattliche Versicherung RA'in [Name] (Anlage 1)120- Fotografische Beweise (Anlage 2-7)121- Testkauf-Quittung (Anlage 8)122- Auszug Markenregister DPMA/EUIPO (Anlage 9-10)123```124125## Verweise auf andere Skills126127- `abmahnung-markenrecht-uwg` — Wenn Abmahnung vor Gericht möglich und sinnvoll128- `produktpiraterie-und-zoll` — Parallelmaßnahmen Zollrecht129- `plattform-piraterie-donauzon` — Online-Verletzungen durch Donauzon130131## Risiken & Stolperfallen132133- **Beweissicherung SOFORT:** Fotos/Video unmittelbar nach Entdeckung — keine stundenlange Abwartehaltung134- **Dringlichkeitsfrist:** Nach BGH gilt: Wer mit Verletzung länger als 4-6 Wochen zuwartet, verwirkt die Eilbedürftigkeit (sog. Dringlichkeitsschädlichkeit). Bei Messeverletzung: Keine Duldung, sofort handeln135- **Schutzschrift des Gegners:** Donauzon könnte vorab Schutzschrift hinterlegt haben → ZSSR prüfen136- **GV-Zugang Messestand:** Gerichtsvollzieher braucht Zugang; Messe-Direktion vorab einbinden137- **Internationale Aussteller:** EuGVVO-Zuständigkeit bei EU-Ausländern; außerhalb EU: Haager Zustellungsübereinkommen beachten138139## Triage-Fragen bei Messeverletzung140141Bevor der Eilantrag gestellt wird, klaere:1421. Ist die Beweissicherung vollstaendig (Fotos mit Zeitstempel, Testkauf, Ausstellerdaten)?1432. Ist das Gericht des Messeorts zustaendig (LG Berlin/Frankfurt/Duesseldorf/Muenchen I)?1443. Wann endet die Messe — genuegt die Zeit fuer Antrag und Erlass noch am Messtag?1454. Hat der Verletzer moglicherweise bereits eine Schutzschrift im ZSSR hinterlegt?1465. Handelt es sich um Produktpiraterie (direkte einstweilige Verfuegung) oder Zeichenaehnlichkeit (zuerst Abmahnung pruefe)?147148## Aktuelle Rechtsprechung149150> Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.151152> Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.153154---155<!-- AUDIT 27.05.2026 | bundle_037 | task 1/5156Massnahme: Beide Vorkommen (Belege-Liste und Aktuelle-Rechtsprechung-Block) geloescht.157-->