Missbrauchsverbot — Modus
Rechtsrahmen
- Art. 102 AEUV: Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung.
- § 19 GWB: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
- § 20 GWB: Relative Marktmacht, Diskriminierungsverbot.
Prüfungsaufbau
Schritt 1: Marktbeherrschung
Voraussetzung für Art. 102 AEUV ist eine beherrschende Stellung auf dem relevanten Markt. Marktdefinition ist damit unausweichliche Vorfrage jedes Missbrauchsverfahrens.
Marktanteils-Indizien:
- Ab 40 Prozent: § 18 Abs. 4 GWB Vermutung.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Unterhalb 40 Prozent: Marktmacht durch andere Faktoren möglich (Netzwerkeffekte, Patente, Datenzugang).
Schritt 2: Missbrauchstatbestand
Behinderungsmissbrauch
Kampfpreise (predatory pricing):
- Preise unter AVC (Average Variable Cost) → in der Regel missbräuchlich.
- Preise zwischen AVC und ATC: Missbräuchlich wenn Verdrängungsabsicht nachweisbar.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Margin Squeeze:
- Differenz zwischen Vorleistungspreis und Endkundenpreis zu gering für effiziente Wettbewerber.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Refusal to Deal / Essential Facility:
- Verweigerung des Zugangs zu essenzieller Infrastruktur oder Information.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Selbstbegünstigung (Self-Preferencing):
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Neue Kategorie des Missbrauchs, noch nicht abschließend kodifiziert.
Kopplungs- und Bündelungsstrategien:
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausbeutungsmissbrauch
Überhöhte Preise:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Selten angewendet, methodisch schwierig (kein Vergleichsmarkt).
Unfaire Geschäftsbedingungen:
- Auferzwingen unangemessener Konditionen (Art. 102 lit. a AEUV).
Schritt 3: Auswirkung auf Handelsbeziehungen
Zwischenstaatlichkeitsklausel: Spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten.
Leitentscheidungen Missbrauchsverbot
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Prüfprotokoll Missbrauch
Markt: [definiert]
Marktbeherrschung: [ja / zweifelhaft]
Marktanteil: [%]
Missbrauchstatbestand: [Kampfpreise / Margin Squeeze / Refusal to Deal / Self-Preferencing / Überhöhte Preise / andere]
Objektive Rechtfertigung: [ja / nein]
Zwischenstaatlichkeit: [erfüllt / nicht erfüllt]
Ergebnis: [missbräuchlich / nicht missbräuchlich / offen]
1---2name: missbrauchsverbot-modus3description: Unternehmen in marktbeherrschender Stellung soll auf Missbrauch geprüft werden oder Wettbewerber klagt auf Missbrauch. Prüft Marktabgrenzung und Missbrauchstatbestaende Art. 102 AEUV § 19 GWB. Prüfraster Behinderungsmissbrauch (Kampfpreise Margin Squeeze Refusal to Deal Selbstbeguenstigung) Ausbeutungsmissbrauch (ueberhoeahte Preise). Marktbeherrschung als Voraussetzung Kausalität Stellung und Missbrauch. Output Marktstellungs-Missbrauchs-Prüf-Memo mit Risikoampel und Verfahrensstrategie. Abgrenzung: paragraf-18-gwb-prüfung für isolierte Marktbeherrschungs-Prüfung.4license: Apache-2.05---67# Missbrauchsverbot — Modus89## Rechtsrahmen1011- Art. 102 AEUV: Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung.12- § 19 GWB: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.13- § 20 GWB: Relative Marktmacht, Diskriminierungsverbot.1415## Prüfungsaufbau1617### Schritt 1: Marktbeherrschung1819Voraussetzung für Art. 102 AEUV ist eine beherrschende Stellung auf dem relevanten Markt. Marktdefinition ist damit unausweichliche Vorfrage jedes Missbrauchsverfahrens.2021Marktanteils-Indizien:22- Ab 40 Prozent: § 18 Abs. 4 GWB Vermutung.23- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.24- Unterhalb 40 Prozent: Marktmacht durch andere Faktoren möglich (Netzwerkeffekte, Patente, Datenzugang).2526### Schritt 2: Missbrauchstatbestand2728#### Behinderungsmissbrauch2930**Kampfpreise (predatory pricing):**31- Preise unter AVC (Average Variable Cost) → in der Regel missbräuchlich.32- Preise zwischen AVC und ATC: Missbräuchlich wenn Verdrängungsabsicht nachweisbar.33- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.3435**Margin Squeeze:**36- Differenz zwischen Vorleistungspreis und Endkundenpreis zu gering für effiziente Wettbewerber.37- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.3839**Refusal to Deal / Essential Facility:**40- Verweigerung des Zugangs zu essenzieller Infrastruktur oder Information.41- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.42- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.4344**Selbstbegünstigung (Self-Preferencing):**45- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.46- Neue Kategorie des Missbrauchs, noch nicht abschließend kodifiziert.4748**Kopplungs- und Bündelungsstrategien:**49- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.5051#### Ausbeutungsmissbrauch5253**Überhöhte Preise:**54- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.55- Selten angewendet, methodisch schwierig (kein Vergleichsmarkt).5657**Unfaire Geschäftsbedingungen:**58- Auferzwingen unangemessener Konditionen (Art. 102 lit. a AEUV).5960### Schritt 3: Auswirkung auf Handelsbeziehungen6162Zwischenstaatlichkeitsklausel: Spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten.6364## Leitentscheidungen Missbrauchsverbot6566- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.6768## Quellenregel6970Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.71## Prüfprotokoll Missbrauch7273```74Markt: [definiert]75Marktbeherrschung: [ja / zweifelhaft]76Marktanteil: [%]77Missbrauchstatbestand: [Kampfpreise / Margin Squeeze / Refusal to Deal / Self-Preferencing / Überhöhte Preise / andere]78Objektive Rechtfertigung: [ja / nein]79Zwischenstaatlichkeit: [erfüllt / nicht erfüllt]80Ergebnis: [missbräuchlich / nicht missbräuchlich / offen]81```