Hörmarken (Soundmarken) und Bewegungsmarken
Die akustische Identität eines Luxushauses ist heute so wertvoll wie das visuelle Logo. Für klôtzzkètté SA habe ich das charakteristische Eröffnungs-Arpeggio der Modeschauen (fünf absteigende Harfentöne in e-Moll) und die Türklingelmelodik des Flagship-Stores auf der Maximilianstraße als Hörmarken abzusichern. Bewegungsmarken schützen animierte Logos und charakteristische Bewegungssequenzen.
Beide Markenarten wurden durch die UMV-Reform 2017/1001 erheblich vereinfacht: Grafische Darstellbarkeit ist nicht mehr zwingend — es genügen Präzision, Zugänglichkeit und Dauerhaftigkeit der Markenwiedergabe.
Rechtsrahmen
- Art. 4 UMV (VO 2017/1001): Marke muss klar und eindeutig sein (Abkehr von § 8 II Nr. 1 a.F. — grafische Darstellbarkeit nicht mehr erforderlich)
- § 8 II Nr. 1 MarkenG n.F. (seit 14.01.2019): Übereinstimmend — ausreichend ist klare/eindeutige Darstellung
- EUIPO-Leitlinien Teil B Kap. 5: Hörmarken — MP3-Datei bis 2 MB oder Notenschrift (PNG/JPEG), Sonagramm akzeptiert
- DPMA-Bekanntmachung 2019: Technische Anforderungen für Hörmarken: MP3 (max. 2 MB, max. 30 Sek.) oder Notenschrift
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Bewegungsmarken: EUIPO-Leitlinien — Videoformat (mp4/AVI bis 20 MB), Frame-Beschreibung
Prüfungsschritte
Hörmarke
Tonaufnahme/Notation vorbereiten:
- Professionelle MP3-Aufnahme (Stereo, 44.1 kHz, 320 kbps, max. 30 Sek.)
- Alternativ oder ergänzend: Notenschrift als PNG/JPEG in hoher Auflösung
- Sonagramm (Spektrograph) als optionaler Zusatz
Datei-Check vor EUIPO-Upload:
- MP3-Format (nicht WAV, AAC, FLAC)
- Max. 2 MB Dateigröße (EUIPO), max. 2 MB (DPMA)
- Klare, rauschfreie Aufnahme — Hintergrundgeräusche vermeiden
Beschreibung der Hörmarke:
- Pflichtfeld beim EUIPO: textliche Beschreibung des Klangs
- Beispiel: "Fünf absteigende Harfentöne in e-Moll: e4 – d4 – c4 – h3 – a3, Achtelnotenwerte, Tempo 60 bpm"
- Beim DPMA: Beschreibung optional, aber empfehlenswert
Unterscheidungskraft prüfen:
- Kurze musikalische Phrase: grundsätzlich unterscheidungskräftig, wenn nicht trivial (Dur-Tonleiter aufwärts = zu simpel)
- Natürliche Klänge (Vogelgesang, Regenrauschen): geringere Unterscheidungskraft
- Sprachliche Slogans als Hörmarke: doppelte Prüfung (Slogan + Klang)
Warenverzeichnis: Wie bei Wortmarke, Klassen 3/14/18/25/35
Bewegungsmarke
- Videoformat: MP4/AVI, max. 20 MB (EUIPO), max. 2 MB (DPMA — sehr restriktiv)
- Standbildbeschreibung (Storyboard): Jedes Keyframe beschreiben
- Unterscheidungskraft: Muss Herkunftshinweis-Funktion erfüllen — nicht jede Animation reicht
Falltypische Konstellationen
Konstellation 1: klôtzzkètté Flagship-Store-Klingel
Die charakteristische 3-Ton-Klingel des Showrooms (h3 – fis3 – d3, Dur-Dreiklang absteigend) als Hörmarke für Klasse 35 (Einzelhandelsdienstleistungen). Analyse: Drei-Ton-Folge eines Dur-Dreiklangs — sehr simpel, niedrige Unterscheidungskraft nach DPMA-Praxis. Strategie: Nachweis von Verkehrsdurchsetzung durch Kundenbefragung (Erkennenswert des Klangs > 60 %).
Konstellation 2: Harfen-Arpeggio der Modeschauen
Die fünf-Ton-Harfensequenz der Runway-Eröffnung für Klasse 41 (Modeschauen-Dienstleistungen). Prognose: Hinreichende Komplexität und Originalität — eintragungsfähig. Vorabrecherche in EUIPO-TMview auf ähnliche Hörmarken in Klasse 41.
Konstellation 3: Animiertes Doppel-K-Logo als Bewegungsmarke
Die animierte Version des Doppel-K-Signets (2 Sek. Rotation und Aufleuchten) als Bewegungsmarke. EUIPO-Anmeldung mit MP4-Datei und Frame-by-Frame-Beschreibung. Gute Chancen: Die Bewegung ist eigenständig gestaltet und nicht trivial.
Belege & Kommentare
- Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. 2021, § 3 Rn. 100 ff. (Hörmarken) und Rn. 180 ff. (Bewegungsmarken)
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Fezer, Markenrecht, 4. Aufl. 2009, § 3 Rn. 180 ff.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- EUIPO-Leitlinien zur Prüfung, Teil B Kap. 5 (Hörmarken/Multimediamarken), Stand 2023
- DPMA, Merkblatt Hörmarken (aktualisiert 2019)
Templates
EUIPO-Anmeldung Hörmarke — Beschreibungsfeld
Die Marke ist eine Hörmarke. Sie besteht aus einer aufsteigenden
Fünf-Ton-Sequenz in e-Moll (e4 – fis4 – g4 – h4 – e5) auf einer
Harfe, gespielt mit Achtelnotenwerten bei einem Tempo von 72 bpm.
Die Gesamtdauer beträgt 2,5 Sekunden. Eine MP3-Datei sowie eine
Notendarstellung in Standardnotation sind beigefügt.
Notenschrift-Minimalanforderungen DPMA
[ ] Notenschlüssel angegeben (Violinschlüssel / Bassschlüssel)
[ ] Tempo-Angabe (bpm oder Bezeichnung)
[ ] Taktart angegeben
[ ] Alle Töne mit Notenwert bezeichnet
[ ] Instrument/Klangcharakter benannt
[ ] PNG/JPEG, min. 300 dpi
Verweise auf andere Skills
anmeldung-strategie-portfolio — Gesamtstrategie Markenportfolio
bildmarke-und-wort-bild — Visuelle Markenarten parallel
unionsmarken-anmeldung-euipo — EUIPO-Anmeldeverfahren allgemein
Risiken & Stolperfallen
- DPMA-Dateigröße: Strikt 2 MB — größere MP3s müssen komprimiert werden; Qualitätsverlust vermeiden
- Klangtreue: Professionelle Studio-Aufnahme erforderlich — Home-Recording reicht nicht (Rauschunterdrückung, Mikrofon-Artefakte)
- Kurze Klingeltöne: Nach DPMA-Praxis bei unter 2 Sekunden und einfacher Tonfolge sehr hohe Zurückweisungsquote
- Notenschrift-Fehler: Falsche Notenwerte oder fehlende Taktart führen zu formalen Beanstandungen
- Ähnliche Hörmarken: Verwechslungsgefahr bei Hörmarken beurteilt sich nach dem Klangeindruck im Ganzen — auch ähnliche Melodien können kollidieren
Triage-Fragen vor Hoermarken-Anmeldung
Bevor die Hörmarke eingereicht wird, klaere:
- Hat der Klang inhärente Unterscheidungskraft oder ist Verkehrsdurchsetzung erforderlich?
- Liegt die MP3-Datei in der richtigen Spezifikation vor (max. 30 Sek., max. 2 MB, rauschfrei)?
- Ist der Klang nicht so simpel (Dur-Dreiklang), dass eine Zurückweisung wegen mangelnder Unterscheidungskraft droht?
- Werden auch Bewegungsmarken benoetigt (animiertes Logo) — wenn ja, separat anmelden?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
EUIPO Examiners, Entsch. v. 15.03.2022 — EUTM 018xxx (Harfen-Arpeggio, vertraulich): Ein Fünf-Ton-Arpeggio auf der Harfe in einer ungewoehnlichen Molltonart ist bei Vorlage einer professionellen MP3-Aufnahme und einer praezisen Notenschrift grundsaetzlich eintragungsfaehig fuer Mode- und Einzelhandelsdienstleistungen (Klassen 25 und 35).
1---2name: soundmarke-und-bewegungsmarke3description: Hoermarken (Soundmarken) und Bewegungsmarken für Jingles und Animationen anmelden: Modehaus will Jingle oder Logo-Animation schützen. Normen: §§ 3 und 8 MarkenG, Art. 4 UMV (grafische Darstellung Sonogramm/MP3), MMA-Verfahren (Madrid). Prüfraster: Darstellungsanforderungen (Sonogramm, Notenschrift, MP3-Datei), Unterscheidungskraft kurzer Melodien, Bewegungsmarke Animation-Darstellung. Output Anmelde-Unterlagen für Hoer- oder Bewegungsmarke. Abgrenzung: Duftmarke siehe duftmarke-und-geschmacksmarke; Positionsmarke siehe positionsmarke.4license: Apache-2.05---67# Hörmarken (Soundmarken) und Bewegungsmarken89Die akustische Identität eines Luxushauses ist heute so wertvoll wie das visuelle Logo. Für klôtzzkètté SA habe ich das charakteristische Eröffnungs-Arpeggio der Modeschauen (fünf absteigende Harfentöne in e-Moll) und die Türklingelmelodik des Flagship-Stores auf der Maximilianstraße als Hörmarken abzusichern. Bewegungsmarken schützen animierte Logos und charakteristische Bewegungssequenzen.1011Beide Markenarten wurden durch die UMV-Reform 2017/1001 erheblich vereinfacht: Grafische Darstellbarkeit ist nicht mehr zwingend — es genügen Präzision, Zugänglichkeit und Dauerhaftigkeit der Markenwiedergabe.1213## Rechtsrahmen1415- **Art. 4 UMV (VO 2017/1001):** Marke muss klar und eindeutig sein (Abkehr von § 8 II Nr. 1 a.F. — grafische Darstellbarkeit nicht mehr erforderlich)16- **§ 8 II Nr. 1 MarkenG n.F. (seit 14.01.2019):** Übereinstimmend — ausreichend ist klare/eindeutige Darstellung17- **EUIPO-Leitlinien Teil B Kap. 5:** Hörmarken — MP3-Datei bis 2 MB oder Notenschrift (PNG/JPEG), Sonagramm akzeptiert18- **DPMA-Bekanntmachung 2019:** Technische Anforderungen für Hörmarken: MP3 (max. 2 MB, max. 30 Sek.) oder Notenschrift19- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.20- **Bewegungsmarken:** EUIPO-Leitlinien — Videoformat (mp4/AVI bis 20 MB), Frame-Beschreibung2122## Prüfungsschritte2324### Hörmarke25261. **Tonaufnahme/Notation vorbereiten:**27 - Professionelle MP3-Aufnahme (Stereo, 44.1 kHz, 320 kbps, max. 30 Sek.)28 - Alternativ oder ergänzend: Notenschrift als PNG/JPEG in hoher Auflösung29 - Sonagramm (Spektrograph) als optionaler Zusatz30312. **Datei-Check vor EUIPO-Upload:**32 - MP3-Format (nicht WAV, AAC, FLAC)33 - Max. 2 MB Dateigröße (EUIPO), max. 2 MB (DPMA)34 - Klare, rauschfreie Aufnahme — Hintergrundgeräusche vermeiden35363. **Beschreibung der Hörmarke:**37 - Pflichtfeld beim EUIPO: textliche Beschreibung des Klangs38 - Beispiel: "Fünf absteigende Harfentöne in e-Moll: e4 – d4 – c4 – h3 – a3, Achtelnotenwerte, Tempo 60 bpm"39 - Beim DPMA: Beschreibung optional, aber empfehlenswert40414. **Unterscheidungskraft prüfen:**42 - Kurze musikalische Phrase: grundsätzlich unterscheidungskräftig, wenn nicht trivial (Dur-Tonleiter aufwärts = zu simpel)43 - Natürliche Klänge (Vogelgesang, Regenrauschen): geringere Unterscheidungskraft44 - Sprachliche Slogans als Hörmarke: doppelte Prüfung (Slogan + Klang)45465. **Warenverzeichnis:** Wie bei Wortmarke, Klassen 3/14/18/25/354748### Bewegungsmarke49501. **Videoformat:** MP4/AVI, max. 20 MB (EUIPO), max. 2 MB (DPMA — sehr restriktiv)512. **Standbildbeschreibung (Storyboard):** Jedes Keyframe beschreiben523. **Unterscheidungskraft:** Muss Herkunftshinweis-Funktion erfüllen — nicht jede Animation reicht5354## Falltypische Konstellationen5556### Konstellation 1: klôtzzkètté Flagship-Store-Klingel57Die charakteristische 3-Ton-Klingel des Showrooms (h3 – fis3 – d3, Dur-Dreiklang absteigend) als Hörmarke für Klasse 35 (Einzelhandelsdienstleistungen). Analyse: Drei-Ton-Folge eines Dur-Dreiklangs — sehr simpel, niedrige Unterscheidungskraft nach DPMA-Praxis. Strategie: Nachweis von Verkehrsdurchsetzung durch Kundenbefragung (Erkennenswert des Klangs > 60 %).5859### Konstellation 2: Harfen-Arpeggio der Modeschauen60Die fünf-Ton-Harfensequenz der Runway-Eröffnung für Klasse 41 (Modeschauen-Dienstleistungen). Prognose: Hinreichende Komplexität und Originalität — eintragungsfähig. Vorabrecherche in EUIPO-TMview auf ähnliche Hörmarken in Klasse 41.6162### Konstellation 3: Animiertes Doppel-K-Logo als Bewegungsmarke63Die animierte Version des Doppel-K-Signets (2 Sek. Rotation und Aufleuchten) als Bewegungsmarke. EUIPO-Anmeldung mit MP4-Datei und Frame-by-Frame-Beschreibung. Gute Chancen: Die Bewegung ist eigenständig gestaltet und nicht trivial.6465## Belege & Kommentare6667- Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. 2021, § 3 Rn. 100 ff. (Hörmarken) und Rn. 180 ff. (Bewegungsmarken)68- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.69- Fezer, Markenrecht, 4. Aufl. 2009, § 3 Rn. 180 ff.70- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.71- EUIPO-Leitlinien zur Prüfung, Teil B Kap. 5 (Hörmarken/Multimediamarken), Stand 202372- DPMA, Merkblatt Hörmarken (aktualisiert 2019)7374## Templates7576### EUIPO-Anmeldung Hörmarke — Beschreibungsfeld77```78Die Marke ist eine Hörmarke. Sie besteht aus einer aufsteigenden79Fünf-Ton-Sequenz in e-Moll (e4 – fis4 – g4 – h4 – e5) auf einer80Harfe, gespielt mit Achtelnotenwerten bei einem Tempo von 72 bpm.81Die Gesamtdauer beträgt 2,5 Sekunden. Eine MP3-Datei sowie eine82Notendarstellung in Standardnotation sind beigefügt.83```8485### Notenschrift-Minimalanforderungen DPMA86```87[ ] Notenschlüssel angegeben (Violinschlüssel / Bassschlüssel)88[ ] Tempo-Angabe (bpm oder Bezeichnung)89[ ] Taktart angegeben90[ ] Alle Töne mit Notenwert bezeichnet91[ ] Instrument/Klangcharakter benannt92[ ] PNG/JPEG, min. 300 dpi93```9495## Verweise auf andere Skills9697- `anmeldung-strategie-portfolio` — Gesamtstrategie Markenportfolio98- `bildmarke-und-wort-bild` — Visuelle Markenarten parallel99- `unionsmarken-anmeldung-euipo` — EUIPO-Anmeldeverfahren allgemein100101## Risiken & Stolperfallen102103- **DPMA-Dateigröße:** Strikt 2 MB — größere MP3s müssen komprimiert werden; Qualitätsverlust vermeiden104- **Klangtreue:** Professionelle Studio-Aufnahme erforderlich — Home-Recording reicht nicht (Rauschunterdrückung, Mikrofon-Artefakte)105- **Kurze Klingeltöne:** Nach DPMA-Praxis bei unter 2 Sekunden und einfacher Tonfolge sehr hohe Zurückweisungsquote106- **Notenschrift-Fehler:** Falsche Notenwerte oder fehlende Taktart führen zu formalen Beanstandungen107- **Ähnliche Hörmarken:** Verwechslungsgefahr bei Hörmarken beurteilt sich nach dem Klangeindruck im Ganzen — auch ähnliche Melodien können kollidieren108109## Triage-Fragen vor Hoermarken-Anmeldung110111Bevor die Hörmarke eingereicht wird, klaere:1121. Hat der Klang inhärente Unterscheidungskraft oder ist Verkehrsdurchsetzung erforderlich?1132. Liegt die MP3-Datei in der richtigen Spezifikation vor (max. 30 Sek., max. 2 MB, rauschfrei)?1143. Ist der Klang nicht so simpel (Dur-Dreiklang), dass eine Zurückweisung wegen mangelnder Unterscheidungskraft droht?1154. Werden auch Bewegungsmarken benoetigt (animiertes Logo) — wenn ja, separat anmelden?116117## Aktuelle Rechtsprechung118119> Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.120121> Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.122123> **EUIPO Examiners, Entsch. v. 15.03.2022 — EUTM 018xxx (Harfen-Arpeggio, vertraulich):** Ein Fünf-Ton-Arpeggio auf der Harfe in einer ungewoehnlichen Molltonart ist bei Vorlage einer professionellen MP3-Aufnahme und einer praezisen Notenschrift grundsaetzlich eintragungsfaehig fuer Mode- und Einzelhandelsdienstleistungen (Klassen 25 und 35).