Unionsmarken-Anmeldung beim EUIPO
Die Unionsmarke (EUTM) ist das Herzstück des europäischen IP-Portfolios von klôtzzkètté SA. Mit einer einzigen Anmeldung beim EUIPO in Alicante schützt man das Zeichen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten — eine strategische Meisterleistung, solange man die Tücken des Verfahrens kennt.
Ich begleite klôtzzkètté von der Konzeption über e-Filing bis zur Eintragung und koordiniere mit dem EUIPO auf Englisch, Französisch und Deutsch.
Rechtsrahmen
- VO (EU) 2017/1001 (UMV): Hauptrechtsquelle für Unionsmarken (ersetzt VO 207/2009)
- DurchfVO (EU) 2018/626: Durchführungsverordnung (Formvorschriften, Fristen)
- DelegVO (EU) 2018/625: Delegierte Verordnung (Verfahrensdetails)
- Art. 119 UMV: Vertretungszwang für nicht in der EU ansässige Anmelder (klôtzzkètté SA Paris → Pariser Sitz zählt als EU ansässig; keine Vertretungspflicht, aber professionelle Vertretung empfohlen)
- Art. 33 UMV: Nizza-Klassifikation obligatorisch
- Art. 8/46/47 UMV: Absolute/relative Schutzhindernisse, Widerspruchsfrist
- Art. 35 UMV: Prioritätsanspruch (6 Monate ab erster Anmeldung)
- Art. 38/39 UMV: Formprüfung, Veröffentlichung
- Art. 49/51 UMV: Eintragung, Schutzdauer (10 Jahre, verlängerbar)
- EUIPO-Leitlinien zur Prüfung: Abrufbar unter euipo.europa.eu, laufend aktualisiert
Prüfungsschritte
Vorrecherche (obligatorisch vor e-Filing):
- EUIPO eSearch plus: Suche nach identischen und ähnlichen älteren Marken
- EUIPO TMview: internationale Datenbank
- Attention: EUIPO prüft keine relativen Schutzhindernisse von Amts wegen — Widerspruch ist Sache der Inhaber älterer Marken
e-Filing — Anmeldeformular:
- Zugang via: euipo.europa.eu/eSearch/ → Online Filing
- Markenart wählen: Wortmarke / Bildmarke / 3D-Marke / Hörmarke / Positionsmarke / Bewegungsmarke / Multimediamarke / Hologrammmarke / Farbmarke / Mustermarke
- Markenwiedergabe hochladen (je nach Markenart: Text / JPG / MP3 / MP4)
- Nizza-Klassen und Warenverzeichnis (ID-Manual EUIPO nutzen)
- Inhaberangaben
- Prioritätsanspruch (falls vorhanden): DPMA-Aktenzeichen, Anmeldedatum
- Sprache: 1. Sprache (Anmeldesprache); 2. Sprache (muss offizielle EUIPO-Sprache sein: DE/EN/FR/ES/IT)
Gebühren (Stand 2024):
- Elektronische Anmeldung: EUR 850 für Klasse 1; EUR 50 für Klasse 2; EUR 150 je weitere Klasse
- Papier-Anmeldung: EUR 1.000 (Aufschlag — immer e-Filing bevorzugen)
Formprüfung durch EUIPO:
- Ca. 1-2 Wochen Prüfung nach Eingang
- Bei Mängeln: Fristsetzung zur Behebung (1 Monat, verlängerbar)
Inhaltliche Prüfung:
- Absolute Schutzhindernisse Art. 7 UMV (entspricht § 8 MarkenG)
- Kein Prüfen relativer Hindernisse
- Bei Beanstandung: Office Action mit Erwiderungsfrist 2 Monate (verlängerbar)
Veröffentlichung:
- Nach Prüfung: Veröffentlichung im EUIPO-Markenblatt (EUTM Bulletin)
- Beginn der 3-monatigen Widerspruchsfrist (Art. 46 UMV)
Widerspruchsphase:
- 3 Monate ab Veröffentlichung für Widersprüche Dritter
- Cooldown-Periode: 2 Monate friendly-settlement, dann Schriftsatzphase
- Vgl. Skill
euipo-widerspruchsverfahren
Eintragung:
- Nach widerspruchsfreiem Ablauf der 3-Monatsfrist oder nach Abschluss der Widerspruchsverfahren
- Eintragungsbeschluss, Eintragung im EUIPO-Register
- Eintragungsurkunde (digital, keine physische Urkunde mehr)
Falltypische Konstellationen
Konstellation 1: EUTM-Erstanmeldung klôtzzkètté
Parallele Anmeldung zu DPMA-Basismarke mit Prioritätsanspruch (Tag +30 nach DPMA-Anmeldung). Sprache: Englisch (1. Sprache) / Deutsch (2. Sprache). Klassen 3/14/18/25/35. Anmeldungsgebühr: EUR 850 + 50 + 150 + 150 + 150 = EUR 1.350.
Konstellation 2: Widerspruch durch älteren Rechteinhaber
Nach Veröffentlichung legt Mailänder Modehaus "Klothé SRL" Widerspruch wegen Verwechslungsgefahr ein (EUIPO-Widerspruchsverfahren Art. 46 ff. UMV). → Übergabe an Skill euipo-widerspruchsverfahren.
Konstellation 3: Priorität auf DPMA-Anmeldung vergessen
Frist für Prioritätsanspruch (6 Monate nach DPMA-Anmeldung) um 3 Tage versäumt. Konsequenz: Kein Prioritätsdatum, Anmeldedatum der EUTM ist maßgeblich. In der Zwischenzeit eingegangene Widersprüche werden auf Basis des EUTM-Anmeldedatums beurteilt.
Belege & Kommentare
- Hasselblatt (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, 5. Aufl. 2017, Teil C (Unionsmarken)
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Eisenmann/Jautz, Grundriss des gewerblichen Rechtsschutzes, 10. Aufl. 2015
- EUIPO-Leitlinien zur Prüfung, Teil B (Untersuchung), Stand 2024
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Templates
e-Filing Checkliste EUIPO
[ ] Markenart ausgewählt
[ ] Markenwiedergabe: Format korrekt (JPG max. 2 MB / MP3 max. 2 MB)
[ ] 1. und 2. EUIPO-Verfahrenssprache angegeben
[ ] Nizza-Klassen und Warenverzeichnis: ID-Manual EUIPO geprüft
[ ] Inhaberangaben vollständig (Name, Adresse, Nationalität/Rechtsform)
[ ] Prioritätsanspruch eingetragen (Aktenzeichen + Anmeldedatum DPMA)
[ ] Gebühren per Kreditkarte / EUIPO-Konto bezahlt
[ ] Anmeldebestätigung mit Aktenzeichen gespeichert
Verweise auf andere Skills
anmeldung-strategie-portfolio — Strategischer Rahmen
euipo-widerspruchsverfahren — Nach Veröffentlichung
wortmarke-anmeldung-dpma — Basismarke für Prioritätsanspruch
madrid-protokoll-und-internationale-registrierung — Erweiterung auf Drittstaaten
Risiken & Stolperfallen
- Einheitlichkeit der EUTM: Eine Unionsmarke, die in einem Mitgliedstaat absolut nicht schutzfähig ist, wird insgesamt zurückgewiesen (Art. 7 II UMV) — Territoriumsproblem bei länderspezifisch beschreibenden Begriffen
- Keine amtliche Prüfung relativer Hindernisse: Ältere eingetragene Marken werden nicht automatisch gefunden und dem Anmelder mitgeteilt (anders als beim DPMA, das einen Hinweis gibt)
- Widerspruchskosten: Bei Widerspruchsverfahren entstehen schnell EUR 5.000–15.000 Anwaltskosten pro Seite
- 2. Sprache: Falsche Wahl der 2. Sprache (muss eine der 5 offiziellen EUIPO-Sprachen sein) führt zu Beanstandung
Triage-Fragen vor EUIPO-Anmeldung
Bevor das e-Filing startet, klaere:
- Wurde eine eSearch-Vorrecherche auf identische und aehnliche aeltere Marken durchgefuehrt?
- Ist das Warenverzeichnis hinreichend praezise (IP Translator — keine pauschalen Klassenüberschriften)?
- Soll Prioritaet auf eine DPMA-Anmeldung beansprucht werden — ist die 6-Monats-Frist noch offen?
- Gibt es bekannte aeltere Inhaber, die widerspruchsberechtigt sein koennen?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
1---2name: unionsmarken-anmeldung-euipo3description: Unionsmarke beim EUIPO anmelden nach UMV (EU) 2017/1001: Modehaus will EU-weiten Markenschutz in einem Verfahren. Normen: Art. 32 ff. UMV (Anmeldeerfordernisse), Art. 7 UMV (absolute Schutzhindernisse), Art. 119 UMV (Vertretungszwang). Prüfraster: e-Filing-Checkliste, Waren-/Dienstleistungsverzeichnis (Nizza), absolute Schutzhindernisse, Beobachtungszeitraum 3 Monate. Output Anmeldungs-Entwurf, Klassen-Verzeichnis, Eintragungsstrategie. Abgrenzung: DPMA-Anmeldung siehe wortmarke-anmeldung-dpma; Madrid siehe madrid-protokoll-und-internationale-registrierung.4license: Apache-2.05---67# Unionsmarken-Anmeldung beim EUIPO89Die Unionsmarke (EUTM) ist das Herzstück des europäischen IP-Portfolios von klôtzzkètté SA. Mit einer einzigen Anmeldung beim EUIPO in Alicante schützt man das Zeichen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten — eine strategische Meisterleistung, solange man die Tücken des Verfahrens kennt.1011Ich begleite klôtzzkètté von der Konzeption über e-Filing bis zur Eintragung und koordiniere mit dem EUIPO auf Englisch, Französisch und Deutsch.1213## Rechtsrahmen1415- **VO (EU) 2017/1001 (UMV):** Hauptrechtsquelle für Unionsmarken (ersetzt VO 207/2009)16- **DurchfVO (EU) 2018/626:** Durchführungsverordnung (Formvorschriften, Fristen)17- **DelegVO (EU) 2018/625:** Delegierte Verordnung (Verfahrensdetails)18- **Art. 119 UMV:** Vertretungszwang für nicht in der EU ansässige Anmelder (klôtzzkètté SA Paris → Pariser Sitz zählt als EU ansässig; keine Vertretungspflicht, aber professionelle Vertretung empfohlen)19- **Art. 33 UMV:** Nizza-Klassifikation obligatorisch20- **Art. 8/46/47 UMV:** Absolute/relative Schutzhindernisse, Widerspruchsfrist21- **Art. 35 UMV:** Prioritätsanspruch (6 Monate ab erster Anmeldung)22- **Art. 38/39 UMV:** Formprüfung, Veröffentlichung23- **Art. 49/51 UMV:** Eintragung, Schutzdauer (10 Jahre, verlängerbar)24- **EUIPO-Leitlinien zur Prüfung:** Abrufbar unter euipo.europa.eu, laufend aktualisiert2526## Prüfungsschritte27281. **Vorrecherche (obligatorisch vor e-Filing):**29 - EUIPO eSearch plus: Suche nach identischen und ähnlichen älteren Marken30 - EUIPO TMview: internationale Datenbank31 - Attention: EUIPO prüft keine relativen Schutzhindernisse von Amts wegen — Widerspruch ist Sache der Inhaber älterer Marken32332. **e-Filing — Anmeldeformular:**34 - Zugang via: euipo.europa.eu/eSearch/ → Online Filing35 - Markenart wählen: Wortmarke / Bildmarke / 3D-Marke / Hörmarke / Positionsmarke / Bewegungsmarke / Multimediamarke / Hologrammmarke / Farbmarke / Mustermarke36 - Markenwiedergabe hochladen (je nach Markenart: Text / JPG / MP3 / MP4)37 - Nizza-Klassen und Warenverzeichnis (ID-Manual EUIPO nutzen)38 - Inhaberangaben39 - Prioritätsanspruch (falls vorhanden): DPMA-Aktenzeichen, Anmeldedatum40 - Sprache: 1. Sprache (Anmeldesprache); 2. Sprache (muss offizielle EUIPO-Sprache sein: DE/EN/FR/ES/IT)41423. **Gebühren (Stand 2024):**43 - Elektronische Anmeldung: EUR 850 für Klasse 1; EUR 50 für Klasse 2; EUR 150 je weitere Klasse44 - Papier-Anmeldung: EUR 1.000 (Aufschlag — immer e-Filing bevorzugen)45464. **Formprüfung durch EUIPO:**47 - Ca. 1-2 Wochen Prüfung nach Eingang48 - Bei Mängeln: Fristsetzung zur Behebung (1 Monat, verlängerbar)49505. **Inhaltliche Prüfung:**51 - Absolute Schutzhindernisse Art. 7 UMV (entspricht § 8 MarkenG)52 - Kein Prüfen relativer Hindernisse53 - Bei Beanstandung: Office Action mit Erwiderungsfrist 2 Monate (verlängerbar)54556. **Veröffentlichung:**56 - Nach Prüfung: Veröffentlichung im EUIPO-Markenblatt (EUTM Bulletin)57 - Beginn der 3-monatigen Widerspruchsfrist (Art. 46 UMV)58597. **Widerspruchsphase:**60 - 3 Monate ab Veröffentlichung für Widersprüche Dritter61 - Cooldown-Periode: 2 Monate friendly-settlement, dann Schriftsatzphase62 - Vgl. Skill `euipo-widerspruchsverfahren`63648. **Eintragung:**65 - Nach widerspruchsfreiem Ablauf der 3-Monatsfrist oder nach Abschluss der Widerspruchsverfahren66 - Eintragungsbeschluss, Eintragung im EUIPO-Register67 - Eintragungsurkunde (digital, keine physische Urkunde mehr)6869## Falltypische Konstellationen7071### Konstellation 1: EUTM-Erstanmeldung klôtzzkètté72Parallele Anmeldung zu DPMA-Basismarke mit Prioritätsanspruch (Tag +30 nach DPMA-Anmeldung). Sprache: Englisch (1. Sprache) / Deutsch (2. Sprache). Klassen 3/14/18/25/35. Anmeldungsgebühr: EUR 850 + 50 + 150 + 150 + 150 = EUR 1.350.7374### Konstellation 2: Widerspruch durch älteren Rechteinhaber75Nach Veröffentlichung legt Mailänder Modehaus "Klothé SRL" Widerspruch wegen Verwechslungsgefahr ein (EUIPO-Widerspruchsverfahren Art. 46 ff. UMV). → Übergabe an Skill `euipo-widerspruchsverfahren`.7677### Konstellation 3: Priorität auf DPMA-Anmeldung vergessen78Frist für Prioritätsanspruch (6 Monate nach DPMA-Anmeldung) um 3 Tage versäumt. Konsequenz: Kein Prioritätsdatum, Anmeldedatum der EUTM ist maßgeblich. In der Zwischenzeit eingegangene Widersprüche werden auf Basis des EUTM-Anmeldedatums beurteilt.7980## Belege & Kommentare8182- Hasselblatt (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, 5. Aufl. 2017, Teil C (Unionsmarken)83- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.84- Eisenmann/Jautz, Grundriss des gewerblichen Rechtsschutzes, 10. Aufl. 201585- EUIPO-Leitlinien zur Prüfung, Teil B (Untersuchung), Stand 202486- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.8788## Templates8990### e-Filing Checkliste EUIPO91```92[ ] Markenart ausgewählt93[ ] Markenwiedergabe: Format korrekt (JPG max. 2 MB / MP3 max. 2 MB)94[ ] 1. und 2. EUIPO-Verfahrenssprache angegeben95[ ] Nizza-Klassen und Warenverzeichnis: ID-Manual EUIPO geprüft96[ ] Inhaberangaben vollständig (Name, Adresse, Nationalität/Rechtsform)97[ ] Prioritätsanspruch eingetragen (Aktenzeichen + Anmeldedatum DPMA)98[ ] Gebühren per Kreditkarte / EUIPO-Konto bezahlt99[ ] Anmeldebestätigung mit Aktenzeichen gespeichert100```101102## Verweise auf andere Skills103104- `anmeldung-strategie-portfolio` — Strategischer Rahmen105- `euipo-widerspruchsverfahren` — Nach Veröffentlichung106- `wortmarke-anmeldung-dpma` — Basismarke für Prioritätsanspruch107- `madrid-protokoll-und-internationale-registrierung` — Erweiterung auf Drittstaaten108109## Risiken & Stolperfallen110111- **Einheitlichkeit der EUTM:** Eine Unionsmarke, die in einem Mitgliedstaat absolut nicht schutzfähig ist, wird insgesamt zurückgewiesen (Art. 7 II UMV) — Territoriumsproblem bei länderspezifisch beschreibenden Begriffen112- **Keine amtliche Prüfung relativer Hindernisse:** Ältere eingetragene Marken werden nicht automatisch gefunden und dem Anmelder mitgeteilt (anders als beim DPMA, das einen Hinweis gibt)113- **Widerspruchskosten:** Bei Widerspruchsverfahren entstehen schnell EUR 5.000–15.000 Anwaltskosten pro Seite114- **2. Sprache:** Falsche Wahl der 2. Sprache (muss eine der 5 offiziellen EUIPO-Sprachen sein) führt zu Beanstandung115116## Triage-Fragen vor EUIPO-Anmeldung117118Bevor das e-Filing startet, klaere:1191. Wurde eine eSearch-Vorrecherche auf identische und aehnliche aeltere Marken durchgefuehrt?1202. Ist das Warenverzeichnis hinreichend praezise (IP Translator — keine pauschalen Klassenüberschriften)?1213. Soll Prioritaet auf eine DPMA-Anmeldung beansprucht werden — ist die 6-Monats-Frist noch offen?1224. Gibt es bekannte aeltere Inhaber, die widerspruchsberechtigt sein koennen?123124## Aktuelle Rechtsprechung125126> Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.127128> Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.129130> Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.