Altvertrag nachziehen
Triage zu Beginn
- Handelt es sich um ein deutsches oder grenzüberschreitendes Vertragsverhältnis?
- Ist der Altvertrag noch vollständig gültig oder sind Änderungsvereinbarungen eingeflossen?
- Welche Parteien haben seit dem Altvertrag gewechselt (Firmen, Kontaktpersonen)?
- Gibt es gesetzliche Neuregelungen seit Abschluss des Altvertrags (z.B. Mietrecht, AGB-Recht)?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 305, 305c BGB — Einbeziehung und Auslegung von AGB
- § 307 ff. BGB — AGB-Inhaltskontrolle (Generalklausel, Verbotslisten)
- § 550 BGB — Schriftformgebot bei langfristigen Mietverträgen (mehr als 1 Jahr)
- § 195 BGB — Verjährung (regelmäßig 3 Jahre)
- § 313 BGB — Störung der Geschäftsgrundlage (bei wesentlich veränderten Umständen)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Aufgabe
Der Skill macht aus alten Verträgen neue Entwürfe. Er arbeitet freistehend innerhalb des Vertragsausfüller-Plugins und setzt keine anderen Plugins voraus.
Startet bei
- hochgeladener Word-Vorlage oder altem Vertrag
- Term Sheet, E-Mail, Tabelle oder Freitext mit Eckdaten
- Wunsch nach neuem Vertragsentwurf
- Wunsch nach Redline oder Track Changes
Workflow
- Alten Vertrag als Datenquelle, nicht als unkritische Wahrheit behandeln.
- Übernommene Werte mit Quelle und Vertrauensgrad markieren.
- Altklauseln, die nicht zur neuen Vorlage passen, als Review-Punkt ausgeben.
- Bei Konflikten zwischen Altvertrag und neuer Vorlage nachfragen.
Ausgabe
- Vertragsdatenmatrix
- Rückfragenliste
- Ausfüllprotokoll
- Entwurfs- oder Prüfvermerk
- klare Stopper vor Track Changes, falls noch keine ausdrückliche Bestätigung vorliegt
Leitplanken
- Originaldateien werden nie überschrieben.
- Track Changes, Redline oder Vergleichsfassung nur nach ausdrücklicher Rückfrage und Bestätigung.
- Offene Werte bleiben sichtbar; sie werden nicht erfunden.
- Juristische Wahlentscheidungen werden erklärt und protokolliert.