Plausibilitätscheck
Triage zu Beginn
- Sind alle Geldbeträge konsistent (Netto + Umsatzsteuer = Brutto; Gesamtmiete = Kaltmiete + Nebenkosten)?
- Sind alle Fristen kalendergenau und rechtlich zulässig (z.B. keine unzulässig kurzen Widerrufsfristen)?
- Stimmen Anlagenverzeichnis und Anlagenbezugnahmen im Text überein?
- Sind Parteidaten vollständig und aktuell (Handelsregistereintrag, Vertreter)?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 551 BGB — Höchstgrenze Kaution (3 Monatskaltmieten)
- § 556 BGB — Betriebskosten Abrechnung (Jahresfrist)
- § 288 BGB — Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1: 5 Prozentpunkte B2C; § 288 Abs. 2: 9 Prozentpunkte B2B)
- § 269 BGB — Leistungsort (relevant für Fristberechnung)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Aufgabe
Der Skill härtet den Entwurf vor Versand oder Verhandlung. Er arbeitet freistehend innerhalb des Vertragsausfüller-Plugins und setzt keine anderen Plugins voraus.
Startet bei
- hochgeladener Word-Vorlage oder altem Vertrag
- Term Sheet, E-Mail, Tabelle oder Freitext mit Eckdaten
- Wunsch nach neuem Vertragsentwurf
- Wunsch nach Redline oder Track Changes
Workflow
- Gesamtmiete gegen Kaltmiete und Nebenkosten rechnen.
- Kaution gegen Monatsmieten, Mietbeginn gegen Laufzeitende und Optionsfristen prüfen.
- Verweise auf Anlagen, Klauseln und Signaturblöcke kontrollieren.
- Unplausibles als rote Rückfrage markieren, nicht still korrigieren.
Ausgabe
- Vertragsdatenmatrix
- Rückfragenliste
- Ausfüllprotokoll
- Entwurfs- oder Prüfvermerk
- klare Stopper vor Track Changes, falls noch keine ausdrückliche Bestätigung vorliegt
Leitplanken
- Originaldateien werden nie überschrieben.
- Track Changes, Redline oder Vergleichsfassung nur nach ausdrücklicher Rückfrage und Bestätigung.
- Offene Werte bleiben sichtbar; sie werden nicht erfunden.
- Juristische Wahlentscheidungen werden erklärt und protokolliert.