Bestellung und Beschlagnahme
Aufgabe
Prüft die gerichtliche Grundlage der Zwangsverwaltung und den Umfang der Beschlagnahme.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Anordnungs- oder Beitrittsbeschluss eingeht
- Bestallungsurkunde ausgestellt wurde
- unklar ist, welche Rechte und Forderungen erfasst sind
Eingaben
- Anordnungsbeschluss, Beitritte, Bestallung
- Grundbuch, Forderungsaufstellung, Gläubigerangaben
- gerichtliche Weisungen
Workflow
- Beschlussdaten - Gericht, Aktenzeichen, Objekt, Schuldner, Gläubiger und Forderung erfassen.
- Umfang - Grundstück, Zubehör, Nutzungen, Forderungen und Rechte bestimmen.
- Rang und Beitritt - betreibende Gläubiger und spätere Beitritte dokumentieren.
- Weisungen - gerichtliche Weisungen und Zustimmungsvorbehalte vormerken.
Ausgabe
- Beschlussprüfvermerk
- Beschlagnahmeumfang
- Rang- und Gläubigerliste
Qualitätsgates
- Objektbezeichnung stimmt mit Grundbuch
- Bestellung nicht überdehnt
- Beitritte separat geführt
Rote Schwellen
- falsches Objekt
- unklare Ranglage
- fehlende Bestallung
Interne Vorlagen
- assets/templates/bestellungs-und-beschlagnahmecheck.md
- assets/templates/zvg-objektkarte.md
Amtliche Erstquellen
- § 150 ZVG
- § 2 ZwVwV
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Bestellung/Beschlagnahme
§ 146 ZVG (Anordnung Zwangsverwaltung) → § 147 ZVG (Beschlagnahme) → § 148 ZVG (Wirkung Beschlagnahme) → § 150 ZVG (Besitzeinweisung) → § 20 ZVG (Wirkung auf Verfügungen) → § 23 ZVG (Beschlagnahme Früchte) → § 57 ZVG (Mieterschutz bei Beschlagnahme)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Triage Bestellung/Beschlagnahme
- Datum des Zustellungsbeschlusses und Datum der Zustellung an Schuldner? (Beschlagnahme ab Zustellung)
- Wurden Mieter über die Beschlagnahme informiert? (Zahlungspflicht Miete an Zwangsverwalter)
- Hat Schuldner vor Beschlagnahme Mieten im Voraus vereinnahmt? (§ 153 ZVG Rückforderung prüfen)
- Liegt eine eingetragene Grundschuld oder Hypothek vor? (Gläubiger-Rang für Ausschüttungen)
Output-Template Mieter-Benachrichtigung nach Beschlagnahme
Adressat: Mieter — Tonfall sachlich-erklärend
[ZWANGSVERWALTER, ADRESSE]
An [MIETER NAME]
[ADRESSE MIETWOHNUNG]
[ORT], [DATUM]
Betreff: Zwangsverwaltung — Zahlungsanweisung für Miete
Sehr geehrte/r Herr/Frau [NAME],
über das Grundstück [ADRESSE, GRUNDBUCHBEZEICHNUNG] wurde durch Beschluss
des Amtsgerichts [ORT] vom [DATUM] (AZ [X]) die Zwangsverwaltung angeordnet.
Ich wurde zum Zwangsverwalter bestellt.
Ab sofort ist die monatliche Miete von [BETRAG] EUR ausschließlich auf
folgendes Treuhandkonto zu zahlen:
IBAN: [X], BIC: [Y], Bank: [Z], Verwendungszweck: [AZ + IHRE EINHEIT]
Zahlungen an den Eigentümer haben nach Beschlagnahme keine schuldbefreiende
Wirkung mehr (§ 148 ZVG).
Mit freundlichen Grüßen
[ZWANGSVERWALTER]