Abhilfeklage Vdug

Abhilfeklage nach §§ 14 ff. VDuG – Leistung an die betroffenen Verbraucher oder Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags § 14, Gleichartigkeitserfordernis § 15 Abs. 1 (derselbe oder im Wesentlichen vergleichbarer Sachverhalt und im Wesentlichen gleiche Tatsachen- und Rechtsfragen) nebst Angaben zur Anspruchshöhe oder Berechnungsmethode § 15 Abs. 2, Abhilfegrundurteil § 16 mit Anspruchsvoraussetzungen und Berechtigungsnachweisen in der Urteilsformel, Vergleichsvorschlag § 17, Abhilfeendurteil § 18 mit Anordnung des Umsetzungsverfahrens, vorläufiger Kostenfestsetzung und zulassungsfreier Revision, Schätzung des kollektiven Gesamtbetrags § 19 iVm § 287 ZPO, Kosten § 20 und Erhöhung § 21. Use when eine Abhilfeklage zu erheben, zu verteidigen oder ein Abhilfegrundurteil umzusetzen ist.

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