Bfsg Anwendungsbereich

Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes – abschließender Produktkatalog § 1 Abs. 2 BFSG und Dienstleistungskatalog § 1 Abs. 3 BFSG, Stichtag 28.06.2025, Inhaltsausnahmen § 1 Abs. 4, Kleinstunternehmensausnahme § 3 Abs. 3 iVm der Legaldefinition in § 2 Nr. 17 (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Umsatz oder Bilanzsumme), Beschränkung auf Verbraucherangebote, Übergangsbestimmungen § 38 mit der Frist 27.06.2030 und der Fünfzehnjahresgrenze für Selbstbedienungsterminals sowie die Abgrenzung zum Recht öffentlicher Stellen nach BGG und BITV 2.0. Use when zu klären ist, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung überhaupt dem BFSG unterfällt und ab wann.

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