Bfsg Dienstleistung Ecommerce

Barrierefreiheit von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – Pflichten des Dienstleistungserbringers § 14 BFSG, Barrierefreiheitsinformationen nach Anlage 3 Nr. 1 mit Beschreibung, Erläuterung, Konformitätsdarlegung und Angabe der Marktüberwachungsbehörde, materielle Anforderungen der §§ 12, 13 und 19 BFSGV, Stand der Technik § 3 BFSGV und Konformitätsvermutung §§ 4, 5 BFSG über harmonisierte Normen, Ausnahmen §§ 16, 17 BFSG mit Kriterienkatalog der Anlage 4 und fünfjährigem Wiederholungsrhythmus § 17 Abs. 3, Marktüberwachung von Dienstleistungen §§ 28–31, Verbraucher- und Verbandsrechte §§ 32, 33, Schlichtung § 34 sowie Bußgeld § 37 Abs. 1 Nr. 8. Use when ein Online-Shop, eine App, ein Bankangebot oder ein Personenbeförderungsdienst auf BFSG-Konformität zu bringen oder eine Beanstandung abzuwehren ist.

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