Datenzugang Oeffentliche Stellen

Datenzugang öffentlicher Stellen und Datenintermediäre – Bereitstellungspflicht wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit Art. 14 Data Act, enge Voraussetzungen Art. 15 mit Bereichsausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen Art. 15 Abs. 2, Anforderungen an das Verlangen Art. 17, Erfüllung und Ablehnung Art. 18 mit 5 Arbeitstagen im öffentlichen Notstand und 30 Arbeitstagen im Übrigen, Zweckbindung und Löschpflicht der Behörde Art. 19, Ausgleich Art. 20 (unentgeltlich im Notstand, faire Gegenleistung mit Marge im Übrigen), Weitergabe an Forschung Art. 21; daneben Datenvermittlungsdienste und Datenaltruismus nach der VO (EU) 2022/868 und dem DGG. Use when eine Behörde Unternehmensdaten anfordert oder ein Datenintermediär bzw. eine altruistische Organisation registriert werden soll.

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