Entgelt Auskunftsanspruch

Auskunfts- und Transparenzrechte im Entgeltgefüge – Entgelttransparenz vor der Beschäftigung nach Art. 5 RL (EU) 2023/970 mit Anspruch auf Einstiegsentgelt oder Entgeltspanne, Verbot der Frage nach der bisherigen Entgeltentwicklung und geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen, Auskunftsrecht der Beschäftigten nach Art. 7 auf individuelle und durchschnittliche Entgelthöhen aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Vergleichsgruppe, Antwortfrist von zwei Monaten Art. 7 Abs. 4, jährliche Hinweispflicht Art. 7 Abs. 3, Unwirksamkeit von Entgeltverschwiegenheitsklauseln Art. 7 Abs. 5, Zugänglichkeit der Kriterien Art. 6 und Art. 8, Datenschutz Art. 12 sowie das geltende Auskunftsverfahren der §§ 10 bis 16 EntgTranspG mit der 200-Beschäftigten-Schwelle und der Sechs-Personen-Vergleichsgruppe. Use when ein Auskunftsverlangen zu beantworten, eine Stellenausschreibung zu prüfen oder eine Verschwiegenheitsklausel zu bewerten ist.

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