Entgelttransparenz Umsetzungsstand

Umsetzungsstand und unmittelbare Wirkung der Entgelttransparenzrichtlinie – Umsetzungsfrist des Art. 34 Abs. 1 RL (EU) 2023/970 zum 07.06.2026, von Deutschland versäumt, mit den Folgen unmittelbarer Wirkung gegenüber staatlichen Arbeitgebern bei hinreichend genauen und unbedingten Bestimmungen, fehlender horizontaler Wirkung im Privatarbeitsverhältnis, richtlinienkonformer Auslegung des geltenden EntgTranspG und Staatshaftung nach der Francovich-Rechtsprechung, Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258, 260 AEUV, Verhältnis zu Art. 157 AEUV und zur RL 2006/54/EG nach Art. 26 sowie Schutzniveauklausel Art. 27. Use when zu klären ist, welche Pflichten schon heute gelten, welche erst mit dem deutschen Umsetzungsgesetz kommen und welche Risiken aus der Verzögerung folgen.

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