Gewerbeanzeige Reisegewerbe

Gewerbeanzeige und Reisegewerbe – Anzeigepflicht für stehendes Gewerbe § 14 GewO bei Beginn, Verlegung, Gegenstandswechsel, Namensänderung und Aufgabe, Empfangsbescheinigung binnen drei Tagen und Verhinderung des Betriebs ohne Zulassung § 15 Abs. 2 GewO, Abgrenzung zum Reisegewerbe § 55 Abs. 1 GewO (ohne vorhergehende Bestellung außerhalb der gewerblichen Niederlassung) mit Reisegewerbekartenpflicht § 55 Abs. 2, Befreiungen § 55a, Versagung § 57, verbotene Tätigkeiten § 56, Marktprivileg §§ 64–71a, Anwendungsausnahmen § 6 GewO einschließlich freier Berufe, Abgrenzung zum landesrechtlichen Gaststättenrecht sowie Bußgeldtatbestände §§ 145, 146 GewO. Use when eine Gewerbeanmeldung zu prüfen, eine Reisegewerbekarte zu beantragen oder der Betrieb ohne Zulassung untersagt worden ist.

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