Kritis Anwendungsbereich Registrierung

Anwendungsbereich und Registrierung nach dem KRITIS-Dachgesetz – zehn Sektoren § 4 Abs. 1 (Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung, Gesundheit, Wasser, Ernährung, IT und Telekommunikation, Weltraum, Siedlungsabfallentsorgung), Bereichsausnahmen § 4 Abs. 2 insbesondere für DORA-Finanzunternehmen nach Art. 2 Abs. 2 VO (EU) 2022/2554 sowie für IT/TK und Siedlungsabfallentsorgung, Erheblichkeitsschwellen § 5 mit Verordnungsermächtigung, Registrierungspflicht § 8 binnen drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Anlage als kritische Anlage gilt, über die gemeinsame Registrierungsmöglichkeit von BSI und BBK, zentrale Anlaufstelle und sektorspezifisch zuständige Behörden § 3, kritische Einrichtungen von besonderer europäischer Bedeutung § 9 und Ausnahmebescheid § 22. Use when zu klären ist, ob ein Betreiber unter das KRITIS-Dachgesetz fällt und bis wann er sich registrieren muss.

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