Musterfeststellungsklage Vdug

Musterfeststellungsklage nach § 41 VDuG – Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens tatsächlicher und rechtlicher Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele), Wahlfreiheit gegenüber der Abhilfeklage § 41 Abs. 2, Verbraucherquorum § 4 Abs. 1 Nr. 2, Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile für den Folgeprozess des angemeldeten Verbrauchers § 11 Abs. 3 mit der Ausnahme für Abhilfeendurteile, Aussetzung anhängiger Individualklagen § 11 Abs. 1, Klageverbot für angemeldete Verbraucher § 11 Abs. 2, Sperrwirkung § 8, Revision § 42 sowie die Abgrenzung zum KapMuG-Musterverfahren § 1 Abs. 3. Use when Feststellungsziele zu formulieren, eine Musterfeststellungsklage abzuwehren oder die Wirkung eines Musterurteils auf Individualprozesse zu bestimmen ist.

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