Prozesskostenhilfe

Prüfung und Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) – die drei Voraussetzungen Bedürftigkeit, hinreichende Erfolgsaussicht und fehlende Mutwilligkeit § 114 ZPO, Einsatz von Einkommen und Vermögen mit Ratenberechnung § 115 ZPO, Beiordnung eines Rechtsanwalts § 121 ZPO. Use when eine bedürftige Partei für einen Zivilprozess Prozesskostenhilfe beantragen will oder die Erfolgsaussichten eines PKH-Antrags zu beurteilen sind.

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