Reisevermittlung Informationspflichten

Rollenabgrenzung und Informationspflichten im Reisevertrieb – Reiseveranstalter § 651a BGB, Reisevermittler § 651v BGB, verbundene Reiseleistungen § 651w BGB, vorvertragliche Informationspflichten nach Art. 250 EGBGB und das gesetzliche Formblatt, Haftung des Vermittlers für Buchungsfehler, Online-Buchung im Fernabsatz und der Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, Gutscheinlösungen. Use when zu klären ist, wer Anspruchsgegner ist, ob die vorvertragliche Information ordnungsgemäß erfolgte oder ob eine online gebuchte Reise widerrufen werden kann.

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