Stoerung Geschaeftsgrundlage

Prüfung der Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB – reales und hypothetisches Element, Zumutbarkeitsprüfung, Subsidiarität gegenüber vertraglicher Risikoverteilung und Gewährleistungsrecht, Anpassungsverlangen und Rücktritt oder Kündigung nach § 313 Abs. 3 BGB sowie die vertragliche Alternative durch Force-Majeure-, Preisanpassungs- und Kostenelementeklauseln. Use when sich nach Vertragsschluss die Umstände erheblich verändert haben (Kostenexplosion, Lieferkettenstörung, Sanktionen, behördliche Anordnung) und eine Vertragsanpassung oder Lösung geprüft wird.

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