Untervermietung

Untervermietung und Gebrauchsüberlassung an Dritte im Wohnraummietrecht – Erlaubnisvorbehalt § 540 BGB und Sonderkündigungsrecht des Mieters, Anspruch auf Gestattung der Teiluntervermietung bei berechtigtem Interesse § 553 Abs. 1 BGB, Untermietzuschlag § 553 Abs. 2 BGB, Abgrenzung zur Aufnahme von Angehörigen und Besuchern, Kurzzeitvermietung und Zweckentfremdung, Abmahnung und Kündigung bei unerlaubter Gebrauchsüberlassung §§ 543 Abs. 2 Nr. 2, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, Rückgabeanspruch gegen den Untermieter § 546 Abs. 2 BGB. Use when eine Untermieterlaubnis beantragt, erteilt, verweigert oder eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung sanktioniert wird.

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