Verbandsklage Zulaessigkeit

Zulässigkeit der Verbandsklage nach dem VDuG – Klagearten § 1 Abs. 1 (Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage), Gleichstellung kleiner Unternehmen mit Verbrauchern § 1 Abs. 2 (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Umsatz oder Bilanz), klageberechtigte Stellen § 2 mit der Fünf-Prozent-Grenze für Unternehmenszuwendungen und der unwiderleglichen Vermutung für überwiegend öffentlich geförderte Verbraucherzentralen, ausschließliche OLG-Zuständigkeit am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers § 3, Verbraucherquorum von mindestens 50 Betroffenen § 4 Abs. 1, Verbot und Offenlegung der Drittfinanzierung § 4 Abs. 2, 3, Offenlegung von Beweismitteln § 6, Streitgenossenschaft § 7 und Sperrwirkung der Verbandsklage § 8. Use when eine Verbandsklage erhoben, abgewehrt oder auf ihre Zulässigkeit geprüft werden soll.

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