Vollstreckungsabwehrklage

Rechtsbehelfe des Schuldners und Dritter gegen die Zwangsvollstreckung nach §§ 767, 771 ZPO. Materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch (§ 767 ZPO), Präklusion nach Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 767 Abs. 2 ZPO), Drittwiderspruchsklage bei die Veräußerung hinderndem Recht (§ 771 ZPO). Use when ein Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen einen Titel erhebt oder ein Dritter sich gegen den Zugriff auf seine Sache wehrt.

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