Wiederaufnahme

Prüfung der Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens – zugunsten des Verurteilten § 359 StPO (neue Tatsachen und Beweismittel als novum), zuungunsten § 362 StPO, Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung §§ 368, 370 StPO; nova, Aditionsverfahren. Use when nach Rechtskraft eines Strafurteils neue Tatsachen oder Beweismittel die Wiederaufnahme rechtfertigen könnten.

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