Zahlungsdiensthaftung

Haftungsverteilung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Zahlungsdiensterahmen § 675c BGB, Erstattungsanspruch bei nicht autorisiertem Zahlungsvorgang § 675u BGB, Haftung des Zahlers bei grober Fahrlässigkeit § 675v BGB. Use when eine unautorisierte Abbuchung, ein Phishing- oder Kartenmissbrauchsfall bewertet und die Haftung zwischen Bank und Kunde verteilt wird.

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