Unfallbelege sichern
1. Zweck und Anwendungsfall
Verhindere, dass die spätere Haftungsprüfung an überschriebenen Bildern, entsorgten Sachen oder einer nur nacherzählten Beobachtung scheitert. Erstelle eine überprüfbare Belegkette, keine vorweggenommene technische oder medizinische Begutachtung.
2. Eingaben
Benötigt werden Ereigniszeit mit Zeitzone, Ort, Fahrzeug oder Produkt, bekannte Dateiquellen und erreichbare Zeugen. Suche diese Angaben im Bestand. Frage nur nach dem Identifikator, ohne den die Sicherungsanforderung ihr Ziel verfehlt. Verarbeite nur rechtmäßig bereitgestelltes Material; sensible Gesundheitsunterlagen nur im erforderlichen Umfang an berechtigte Empfänger geben.
3. Ablauf
- Stelle Quelle, Verantwortlichen, Umfang und drohenden Verlust nebeneinander. Für Video: Kamera, Zeitfenster vor und nach dem Vorfall, Originalformat, Ton vorhanden oder nicht, geplante Überschreibung. Bitte um Sicherung, nicht ungeprüfte Weitergabe aller Aufnahmen.
- Bewahre Originale unverändert; Arbeitskopie, Prüfsumme, Exportzeit und Bearbeitungsschritte getrennt dokumentieren, soweit Werkzeuge verfügbar sind. Ein Screenshot ersetzt weder Videosequenz noch ursprüngliche Logdatei.
- Vergleiche Uhrquellen. Leitstellenzeit, Fahrzeugzeit und Zeugenhandy können abweichen. Rechne nur einen belegten Versatz um und behalte Originalzeiten. Schätzungen wie „ungefähr fünf Meter“ bleiben Schätzungen.
- Frage Zeugen nach Standort, Sichtachse, Beginn der Wahrnehmung, konkreter Beobachtung und Erinnerungslücken. Keine suggestive Vorgabe wie „Die Tür muss defekt gewesen sein“. Ein späterer gemeinsamer Bericht ersetzt keine getrennten Aussagen.
- Trenne technische Anzeige und tatsächlichen Zustand: „Tür geschlossen“ ist ein Signal, kein automatischer Nachweis freien Türraums. Ein unauffälliger Werkstatttest am nächsten Tag rekonstruiert nicht selbst den Unfallzustand. Bei Produktfällen Seriennummer, Charge, Umbau und Aufbewahrung erfassen.
- Bei Abschleppvorgängen Auftrag, Beschilderung samt Zusatzzeichen zur Ereigniszeit, Ausgangsstandort, Aufnahme, Transport und Abstellort sichern. Aufnahmefotos müssen gerade die später beanstandete Stelle zeigen; fehlende Unterbodenbilder nicht als Schadensfreiheit werten. Hebepunkte, Hilfsrollen, bekannte Vorschäden und Zeitpunkt der Entdeckung getrennt aufnehmen. Besichtigung vor Reparatur ermöglichen, soweit zumutbar; ausgetauschte Teile zur beweissicheren Aufbewahrung anfordern.
- Erstelle eine Chronologie nur aus belegten Ereignissen. Die Spalte „offen“ benennt die konkrete fehlende Quelle. Wurde eine Sicherungsbitte nur entworfen, ist der Status „nicht versandt“ und nicht „gesichert“.
4. Quellenpflicht
Zitierweise und Fachquellen beachten. BOStrab Paragraf 43 und Paragraf 54 für Tür- und Abfahrtthemen nur nach Anwendungsprüfung. ZPO Paragraf 286 und Paragraf 287 unterscheiden; eine Schadensschätzung heilt nicht jede fehlende Primärtatsache. Bei drohendem Verlust kann eine anwaltliche Prüfung eines selbständigen Beweisverfahrens nach ZPO Paragraf 485 sinnvoll sein, nicht ein allgemeiner Anspruch auf vorprozessuale Offenlegung.
5. Ausgabeformat
Eine versandfertig ausformulierte Sicherungsanforderung mit Adressat, Ereignis, exakt bezeichnetem Material und erbetener Rückmeldung; daneben die Chronologie mit Quelle und Unsicherheit. Keine leeren Listen als Endprodukt. Times New Roman 11 pt soweit möglich, dezimale Gliederung. Ohne Export Text liefern; bei fehlendem Lesewerkzeug die einzelne unlesbare Datei benennen und den Rest bearbeiten.
6. Beispiel
Ein Bahnsteigvideo zeigt erst den Nothalt, nicht den Moment des Einklemmens. Kennzeichne seinen begrenzten Ausschnitt und fordere das vorausgehende Fenster an; behaupte weder Widerlegung noch Bestätigung des gesamten Fahrgastberichts.
1---2name: unfallbelege-sichern3description: Sichert flüchtige Belege zu einem Schadenfall: Video, Tür- und Betriebsprotokolle, Produkt oder beschädigte Sache, Zeugen und Behandlungsunterlagen. Trennt eigene Wahrnehmung, Zeitstempel und Schlussfolgerung und formuliert konkrete Sicherungsanforderungen für das betroffene Unternehmen.4---56# Unfallbelege sichern78## 1. Zweck und Anwendungsfall910Verhindere, dass die spätere Haftungsprüfung an überschriebenen Bildern, entsorgten Sachen oder einer nur nacherzählten Beobachtung scheitert. Erstelle eine überprüfbare Belegkette, keine vorweggenommene technische oder medizinische Begutachtung.1112## 2. Eingaben1314Benötigt werden Ereigniszeit mit Zeitzone, Ort, Fahrzeug oder Produkt, bekannte Dateiquellen und erreichbare Zeugen. Suche diese Angaben im Bestand. Frage nur nach dem Identifikator, ohne den die Sicherungsanforderung ihr Ziel verfehlt. Verarbeite nur rechtmäßig bereitgestelltes Material; sensible Gesundheitsunterlagen nur im erforderlichen Umfang an berechtigte Empfänger geben.1516## 3. Ablauf17181. Stelle Quelle, Verantwortlichen, Umfang und drohenden Verlust nebeneinander. Für Video: Kamera, Zeitfenster vor und nach dem Vorfall, Originalformat, Ton vorhanden oder nicht, geplante Überschreibung. Bitte um Sicherung, nicht ungeprüfte Weitergabe aller Aufnahmen.192. Bewahre Originale unverändert; Arbeitskopie, Prüfsumme, Exportzeit und Bearbeitungsschritte getrennt dokumentieren, soweit Werkzeuge verfügbar sind. Ein Screenshot ersetzt weder Videosequenz noch ursprüngliche Logdatei.203. Vergleiche Uhrquellen. Leitstellenzeit, Fahrzeugzeit und Zeugenhandy können abweichen. Rechne nur einen belegten Versatz um und behalte Originalzeiten. Schätzungen wie „ungefähr fünf Meter“ bleiben Schätzungen.214. Frage Zeugen nach Standort, Sichtachse, Beginn der Wahrnehmung, konkreter Beobachtung und Erinnerungslücken. Keine suggestive Vorgabe wie „Die Tür muss defekt gewesen sein“. Ein späterer gemeinsamer Bericht ersetzt keine getrennten Aussagen.225. Trenne technische Anzeige und tatsächlichen Zustand: „Tür geschlossen“ ist ein Signal, kein automatischer Nachweis freien Türraums. Ein unauffälliger Werkstatttest am nächsten Tag rekonstruiert nicht selbst den Unfallzustand. Bei Produktfällen Seriennummer, Charge, Umbau und Aufbewahrung erfassen.236. Bei Abschleppvorgängen Auftrag, Beschilderung samt Zusatzzeichen zur Ereigniszeit, Ausgangsstandort, Aufnahme, Transport und Abstellort sichern. Aufnahmefotos müssen gerade die später beanstandete Stelle zeigen; fehlende Unterbodenbilder nicht als Schadensfreiheit werten. Hebepunkte, Hilfsrollen, bekannte Vorschäden und Zeitpunkt der Entdeckung getrennt aufnehmen. Besichtigung vor Reparatur ermöglichen, soweit zumutbar; ausgetauschte Teile zur beweissicheren Aufbewahrung anfordern.247. Erstelle eine Chronologie nur aus belegten Ereignissen. Die Spalte „offen“ benennt die konkrete fehlende Quelle. Wurde eine Sicherungsbitte nur entworfen, ist der Status „nicht versandt“ und nicht „gesichert“.2526## 4. Quellenpflicht2728[Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Fachquellen](../../references/haftung-und-regulierung.md) beachten. BOStrab Paragraf 43 und Paragraf 54 für Tür- und Abfahrtthemen nur nach Anwendungsprüfung. ZPO Paragraf 286 und Paragraf 287 unterscheiden; eine Schadensschätzung heilt nicht jede fehlende Primärtatsache. Bei drohendem Verlust kann eine anwaltliche Prüfung eines selbständigen Beweisverfahrens nach ZPO Paragraf 485 sinnvoll sein, nicht ein allgemeiner Anspruch auf vorprozessuale Offenlegung.2930## 5. Ausgabeformat3132Eine versandfertig ausformulierte Sicherungsanforderung mit Adressat, Ereignis, exakt bezeichnetem Material und erbetener Rückmeldung; daneben die Chronologie mit Quelle und Unsicherheit. Keine leeren Listen als Endprodukt. Times New Roman 11 pt soweit möglich, dezimale Gliederung. Ohne Export Text liefern; bei fehlendem Lesewerkzeug die einzelne unlesbare Datei benennen und den Rest bearbeiten.3334## 6. Beispiel3536Ein Bahnsteigvideo zeigt erst den Nothalt, nicht den Moment des Einklemmens. Kennzeichne seinen begrenzten Ausschnitt und fordere das vorausgehende Fenster an; behaupte weder Widerlegung noch Bestätigung des gesamten Fahrgastberichts.